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Beschlussvorlage

Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung -

19/0274 18.06.2019 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0274 des Ingenieuramtes sieht die Verabschiedung einer neuen Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Gladbeck vor. Die bestehende Entwässerungssatzung stammt in ihrer ursprünglichen Fassung aus dem Jahr 1996 und wurde zuletzt im April 2002 angepasst. Eine Novellierung wird notwendig, um die Übereinstimmung mit Änderungen im Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen sowie mit der Einleitungssatzung der Emschergenossenschaft zur Benutzung genossenschaftlicher Abwasseranlagen zu gewährleisten.

Die Neufassung orientiert sich an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, welche mit den zuständigen Landesministerien sowie der Kommunal Agentur NRW abgestimmt wurde. Im Vergleich zur bisherigen Fassung weist die neue Satzung eine veränderte Struktur auf. Inhalte wurden teilweise in Einzelparagrafen aufgeteilt und die Begriffsbestimmungen wurden im Hinblick auf aktuelle Gesetzestexte und Normgebungen präzisiert. Zudem wurden neue Regelungen eingeführt, unter anderem zu Zustimmungsverfahren sowie zur Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen.

Die in der Anlage zur Satzung aufgeführten Parameter basieren auf dem aktuellen Merkblatt der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. und wurden um die Anforderungen der Emschergenossenschaft ergänzt. Mit der Neufassung der Satzung sind laut Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten. Der Entwurf sieht die förmliche Beschlussfassung der als Anlage beigefügten Satzung vor.

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