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Beschlussvorlage

Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 4b - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018

19/0270 17.06.2019 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0270 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2018. Diese Dokumentation, bezeichnet als Liste 4b, erfolgt gemäß den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

Die gesetzliche Grundlage sieht vor, dass solche geringfügigen Abweichungen vom Haushaltsplan dem Rat zur Kenntnis zu geben sind. Die Vorlage umfasst die entsprechenden Aufstellungen der finanziellen Bewegungen, die über die ursprünglich geplanten Haushaltsmittel hinausgingen, jedoch die Schwelle zur Erheblichkeit nicht überschritten haben.

Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen durch die vorliegende Information selbst werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt beim Rat, wobei die Information zuvor im Haupt- und Finanzausschuss behandelt wurde.

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