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Beschlussvorlage

Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen

19/0275 18.06.2019 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0275 des Ingenieuramtes sieht die Verabschiedung einer neuen Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen vor. Die Neuregelung ist eine Folge von Änderungen im Landeswassergesetz NRW sowie in der Einleitungssatzung der Emschergenossenschaft. Durch diese Anpassungen muss die bestehende Entwässerungssatzung der Stadt Gladbeck novelliert werden.

Die neue Satzung umfasst spezifische Regelungen für die Entsorgung von Klärschlamm, der in Kleinkläranlagen anfällt. Damit soll die Stadt Gladbeck ihrer gesetzlichen Abwasserbeseitigungspflicht gemäß dem Landeswassergesetz nachkommen. Die Satzung führt verbindliche Vorgaben für Grundstücke ein, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind. Nach Angaben der Verwaltung sind hiervon derzeit 25 Grundstücke betroffen.

Der Entwurf orientiert sich an der Mustersatzung des Landes NRW, welche vom Städte- und Gemeindebund NRW erstellt und mit den zuständigen Landesministerien sowie der Kommunal Agentur NRW abgestimmt wurde. Die Vorlage enthält zudem eine Synopse, die die Unterschiede zwischen der neuen Satzung und der Mustersatzung aufzeigt. Mit der Einführung der Satzung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden. Der Beschlussentwurf sieht die Annahme der als Anlage beigefügten Satzung vor.

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