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Beschlussvorlage

Vorlage des Jahresabschlusses 2018 und Lageberichtes der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe

19/0265 12.06.2019 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0265 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Stadtsparkasse Gladbeck für das Geschäftsjahr 2018 sowie der Verwendung des daraus resultierenden Jahresüberschusses. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde durch den Verwaltungsrat der Sparkasse nach Prüfung der Prüfstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe mit einer Bilanzsumme von rund 802,5 Millionen Euro festgestellt.

Der Jahresabschluss weist einen Überschuss in Höhe von 172.915,00 Euro aus. Auf Vorschlag des Verwaltungsrates soll dieser gesamte Betrag in die Sicherheitsrücklage, auch als Ausschüttungssperre bezeichnet, eingestellt werden. Eine Ausschüttung des Überschusses an die Stadt Gladbeck als Träger der Sparkasse ist somit nicht vorgesehen. Im Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2019 war auf Basis früherer Prognosen ein Ertrag in Höhe von 450.585 Euro veranschlagt.

Zudem wird die Entlastung der Organe der Stadtsparkasse beantragt. Im Rahmen der Berichterstattung zur Einhaltung des Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen stellte der Verwaltungsrat fest, dass keine grundlegenden Abweichungen oder Verstöße gegen die Richtlinien vorliegen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll den Lagebericht und den Jahresabschluss zur Kenntnis nehmen und die Organe der Sparkasse entlasten.

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