Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 4 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2017
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0395 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Zustimmung zu überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2017. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
Gemäß der beigefügten Zusammenstellung und auf Grundlage von § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden Mittel in verschiedenen Kategorien beantragt. Im Ergebnisplan belaufen sich die überplanmäßigen Aufwendungen auf 95.000 Euro. Im investiven Finanzplan sind außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 144.000 Euro vorgesehen. Darüber hinaus umfasst der Antrag Verpflichtungsermächtigungen in einer Gesamthöhe von 400.000 Euro.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die Bereitstellung dieser Mittel für das Haushaltsjahr 2017 in den genannten Summen zu genehmigen. Die Details zu den einzelnen Positionen sind der der Vorlage beigefügten Aufstellung zu entnehmen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 171411100394
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20171121153923
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20171121153625
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20171121153636
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