Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2018
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0392 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit den Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2018 für die Stadt Gladbeck. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besteht für Einwohner oder Abgabepflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018, welcher den Produktplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, lag im Zeitraum vom 6. Oktober 2017 bis zum 20. Oktober 2017 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Verwaltung stellt in der Vorlage fest, dass im genannten Zeitraum keine Einwendungen gegen den Entwurf eingegangen sind.
Die Vorlage ist zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat bestimmt. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diesen Vorgang zu erwarten.
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