Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW Gladbeck Haldenwelt - Zukunft Stadtgrün hier: 1. Beschluss eines integrierten Handlungskonzepts 2. Festlegung eines Stadtumbaugebietes nach § 171b BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung befasst sich mit der weiteren Entwicklung der Haldenlandschaft in Gladbeck unter dem Projekttitel „Haldenwelt – Zukunft Stadtgrün“. Gegenstand der Vorlage ist die nachträgliche Genehmigung einer am 8. November 2017 getroffenen Dringlichkeitsentscheidung durch den Rat und den Haupt- und Finanzausschuss.
Im Zentrum stehen zwei wesentliche Punkte: der Beschluss eines integrierten Handlungskonzepts sowie die Festlegung eines Stadtumbaugebietes gemäß § 171b BauGB. Das integrierte Handlungskonzept dient als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „Zukunft Stadtgrün“. Ein Teil dieses Konzepts umfasst den Sportpark Mottbruch, dessen Realisierung bereits im Sportausschuss unter dem Vorbehalt der Sicherung von Fördermitteln beschlossen wurde. Die Dringlichkeitsentscheidung war notwendig, da der Fördermittelgeber eine zeitnahe Entscheidung über den Antrag an eine Frist im November 2lag.
Durch die Festlegung des Stadtumbaugebietes soll die räumliche Abgrenzung für die Maßnahmen im Bereich der Haldenlandschaft rechtlich gesichert werden, was eine Voraussetzung für die weitere Finanzierung darstellt. Die Planung basiert auf einem Rahmenkonzept eines externen Büros sowie Ergebnissen früherer Bürgerbeteiligungsverfahren. Die finanziellen Auswirkungen umfassen geplante Einzahlungen aus Zuschüssen in Höhe von etwa 5,87 Millionen Euro und Auszahlungen von rund 7,34 Millionen Euro. Die Stadt sieht sich dabei mit einem Eigenanteil von 20 Prozent der Städtebaufördermittel konfrontiert, der im Haushaltsentwurf 2018 vorgesehen ist.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 171611100401
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20171121084707
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Weitere Vorlagen: Rat
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