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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 150 Gebiet: Roßheidestraße hier: Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

12/0321

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck soll die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 150 für das Gebiet Roßheidestraße beschließen. Das Vorhaben sieht die Errichtung eines Einkaufsmarktes mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern sowie etwa 85 Stellplätzen vor. Die geplante Fläche umfasst eine bestehende Grünanlage sowie Ergänzungsflächen aus einer angrenzenden Sportanlage im Bereich des Kreisverkehrs an der Horster Straße.

Die Standortwahl erfolgte als Alternative zu einem ehemals vorgesehenen Standort bei der Pauluskirche. Laut einer gutachterlichen Stellungnahme soll die Ansiedlung des Lebensmitteldiscounters die Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs „Brauck-Nord“ unterstützen, da sich die neue Fläche an diesen Bereich anschließt. Als Vorhabensträger ist die LIDL Vertriebs GmbH & Co. KG vorgesehen. Im Zuge der neuen Planung sollen die entgegenstehenden Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 99 (Gewerbepark Gladbeck-Brauck) sowie dessen zweite Änderung im Geltungsbereich aufgehoben werden.

Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange regte die IHK Nord Westfalen an, eine Obergrenze für die Verkaufsfläche durch eine Baulast zu fixieren. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die maximale Verkaufsfläche bereits durch den Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert ist und eine weitere Sicherung nicht notwendig sei. Der Beschlussentwurf sieht die Auslegung des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor.

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