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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 151 Gebiet: Roßheidestraße / Südpark hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

14/0269 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 14/0269 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 151 für das Gebiet Roßheidestraße / Südpark in Gladbeck. Das Vorhaben sieht die Überplanung von Grundstücken an der Roßheidestraße vor. Ziel der Planung ist die Erhaltung eines Gebäudes als Identifikationspunkt sowie die Entwicklung einer Wohnbaufläche, die 16 Einfamilienhäuser, vorwiegend in Form von Doppelhäusern, vorsieht. Zusätzlich ist die Ansiedlung eines SB-Marktes geplant.

Der vorliegende Beschlussvorschlag umfasst die Entscheidung über Anregungen der Emschergenossenschaft, des Landesbetriebs Wald und Holz NRW sowie der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Recklinghausen. Es wird vorgeschlagen, diesen Anregungen zu folgen. Dies beinhaltet die Umsetzung eines Entwässerungskonzepts, die Einhaltung von Maßnahmen zur Waldrandgestaltung sowie die Aufnahme eines Hinweises zur Bodenbeurteilung in den Plan.

Die Verwaltung strebt einen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB an. Der Bebauungsplan umfasst zeichnerische Festsetzungen, Zeichenerklärungen und textliche Festsetzungen, wobei der räumliche Geltungsbereich durch eine schwarze, unterbrochene Linie begrenzt ist. Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Die Beratung im Stadtplanungs- und Bauausschuss war für den 28.08.2014 angesetzt, die Entscheidung des Rates für den 18.09.2014 vorgesehen.

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