Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 i. V. m. § 82 GO NW im Haushaltsjahr 2012 hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 13.01.01 Planung und Bau von Freiflächen Ersatzbeschaffung eines Spielgerätes für den Spielplatz im Nordpark in Höhe von 39.900,- €
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0214 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW. Gegenstand der Vorlage ist die nachträgliche Bestätigung einer Entscheidung, die bereits am 27. März 2012 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde.
Konkret geht es um die Erteilung der Zustimmung nach § 83 der Gemeindeordnung zur Leistung einer überplanmäßigen investiven Auszahlung im Haushaltsjahr 2012. Die Mittel in Höhe von 39.900 Euro sind im Produkt 13.01.01 für die Planung und den Bau von Freiflächen vorgesehen. Die Auszahlung dient der Ersatzbeschaffung eines Spielgerätes für den Spielplatz im Nordpark.
Der Hintergrund der Maßnahme ist der Abbau eines zentralen Spielgerätes auf dem betreffenden Spielplatz aufgrund von Mängeln. Um die volle Funktionsfähigkeit des Spielplatzes für die angrenzenden Wohngebiete noch im Frühjahr des laufenden Jahres wiederherzustellen, wurde die überplanmäßige Investition im Wege der Dringlichkeitsentscheidung beantragt. Der Rat soll nun die bereits getroffene Entscheidung zur Auszahlung der genannten Summe offiziell genehmigen.
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