Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 174 Gebiet: Hermannstraße, Sandstraße hier: Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 174 ist der Neubau eines Lebensmitteldiscounters an der Sandstraße bzw. Hermannstraße in Gladbeck geplant. Das Vorhaben sieht den Abriss des bestehenden Marktes und dessen Ersatz durch eine Verkaufsfläche von etwa 1.200 Quadratmetern vor. Da für das Gebiet aktuell kein Bebauungsplan existiert, strebt die Lidl Vertriebs GmbH & Co. KG die Schaffung eines Planungsrechts gemäß § 12 BauGB an. Eine entsprechende Rahmenvereinbarung zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt liegt bereits vor.
Die bisherige Öffentlichkeitsbeteiligung verlief ohne Einwände. Im Zuge des Verfahrens wurden Stellungnahmen von Behörden wie der Emschergenossenschaft und der Unteren Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen berücksichtigt. Die Verwaltung hat daraufhin ein Entwässerungskonzept vorgelegt, das eine dezentrale Versickerung von Niederschlagswasser über Mulden-Rigolen-Systeme vorsieht. Um den Schutz vor Starkregenereignissen zu gewährleisten, wird die Topografie der Parkplatzflächen so angepasst, dass ein Rückhaltevolumen für 100-jährige Regenereignisse entsteht. Die Einhaltung der notwendigen Abstände zum Grundwasser ist laut den Untersuchungen sichergestellt.
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