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Beschlussvorlage

Friedhofsgebühren 2018; Änderung der Gebührensatzung Friedhöfe

17/0375 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0375 befasst sich mit der Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2018 sowie der Änderung der entsprechenden Gebührensatzung. Die Verwaltung begründet den Bedarf für eine Anpassung mit einem Anstieg der Kostensumme um rund 229.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Ein wesentlicher Faktor für diesen Mehrbedarf ist die Inbetriebnahme der neuen Trauerhalle auf dem Friedhof Mitte, wobei etwa 201.000 Euro der Kosten auf Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen für den Neubau entfallen. Insgesamt liegt der durch Gebühren zu deckende Gesamtbedarf um 8,98 Prozent höher als im Jahr 2017.

Die vorgeschlagenen Tarife basieren auf der Kalkulation der zu deckenden Kosten unter Berücksichtigung der erwarteten Nutzung der Friedhöfe. Neben der neuen Trauerhalle wird ab dem 1. April 2018 der neue Grabtyp „Urnen-Baumgrab“ eingeführt. Die Gebührenspanne für eine Bestattung unter Inanspruchnahme aller Leistungen reicht bei einer Urnenbeisetzung von 1.147,00 Euro bis 7.267,00 Euro, bei Gemeinschaftsgräbern von 1.624,00 Euro bis 4.105,00 Euro und bei Sargbestattungen von 2.028,00 Euro bis 7.711,00 Euro. Es stehen insgesamt 13 verschiedene Grabtypen zur Auswahl. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Gebührensatzberechnung für die Einrichtung Bestattungswesen zur Kenntnis nehmen und die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe beschließen.

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