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Beschlussvorlage

Friedhofsgabühren 2012; Änderung der Gebührensatzung Friedhöfe

11/0446 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0446 des Zentralen Betriebshofs Gladbeck befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2012 sowie der Änderung der Friedhofsgebührensatzung. Nach der vorläufigen Berechnung beläuft sich der Gebührenbedarf für das Jahr 2012 auf 1.851.619 Euro, verglichen mit 1.621.328 Euro im Vorjahr.

Der Anstieg des Bedarfs wird unter anderem auf den Ausgleich einer Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2010, kalkulatorische Abschreibungen sowie Zinsen für das neue Betriebsgebäude auf dem Friedhof Brauck zurückgeführt. Zudem werden gestiegene Personalkosten sowie höhere Materialkosten, etwa für Energie und Kraftstoffe, angeführt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Unterhaltung der Grabfelder aufgrund der zunehmenden Nutzung von Gemeinschaftsgrabstätten kostenintensiver wird. Parallel dazu ist ein Anstieg der Aschebeisetzungen zu verzeichnen, während die Nutzung von Leichenzellen und Feierräumen abnimmt.

Die vorliegenden Berechnungen für die Gemeinschaftsgrabstätten mit Grabmal der Modelle „A 2012“ und „B 2012“ sind noch vorläufig, da die Preise für die Grabmale erst nach dem Submissionstermin feststehen. Der Entwurf zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe liegt der Vorlage bei. Dem Rat der Stadt Gladbeck wird empfohlen, die Gebührenbedarfsberechnung 2012 für die Einrichtung Bestattungswesen zur Kenntnis zu nehmen und die Änderung der Gebührensatzung zu beschließen.

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