Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 i. V. m. § 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2010; hier: Überplanmäßigen Bedarf im Produkt 03.01.04 Gymnasien Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen hier: Heisenberg-Gymnasium Aufwand in Höhe von 49.000 €
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0421 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW. Gegenstand der Vorlage ist die Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2010 innerhalb des Produkts 03.01.04 Gymnasien.
Konkret geht es um die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von insgesamt 49.000 Euro für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen am Heisenberg-Gymnasium. Die Mittel sind auf zwei Buchungsstellen für die Ausstattung der Informatikräume aufgeteilt, wobei jeweils 24.500 Euro vorgesehen sind. Die Begründung für diese Maßnahme führt an, dass die bestehende IT-Ausstattung acht Jahre alt sei und für den fachspezifischen Unterricht sowie die Abiturprüfungen im Sekundarbereich II nicht mehr den Anforderungen entspreche. Eine Entscheidung vor den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates Ende September hätte laut Vorlage dazu geführt, dass die neue Ausstattung nicht zum Schuljahresstart am 30. August 2010 zur Verfügung gestanden hätte.
Die Finanzierung der Ausgaben erfolgt durch Deckung aus dem Produkt 03.01.04. Hierbei werden Einsparungen aus der Maßnahme OGS-Riesener-Gymnasium genutzt, die sich aus Auszahlungen für Baumaßnahmen sowie aus dem Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für Einrichtungskosten zusammensetzen. Die Deckungssumme beläuft sich ebenfalls auf insgesamt 49.000 Euro.
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