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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 177 Gebiet: Schultenstraße / Scholtwiese hier: Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB

18/0005

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0005 sieht die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet Schultenstraße / Scholtwiese vor. Ziel ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 177 gemäß § 12 Abs. 2 BauGB. Das Vorhaben umfasst den Abriss des bestehenden Aldi-Marktes an der Schultenstraße 10 und dessen Ersatz durch einen Neubau. Die ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG plant eine Verkaufsfläche von etwa 1.200 Quadratmetern sowie eine optimierte Stellplatzanlage mit rund 78 Parkplätzen.

Der Neubau soll nach einem Nachhaltigkeitskonzept errichtet werden, das unter anderem eine Photovoltaikanlage auf dem Dach vorsieht. Durch das Projekt soll die Nahversorgung im Stadtteil Schultendorf langfristig gesichert werden. Da für das Plangebiet aktuell kein Bebauungsplan existiert und die Zulässigkeit eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs derzeit nicht durch Planrecht abgedeckt ist, strebt der Vorhabenträger die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen an.

Ein Einzelhandels-Gutachten hat die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt Gladbeck sowie die Verträglichkeit mit bestehenden Versorgungsstrukturen bestätigt. Zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger besteht eine Rahmenvereinbarung zur städtebaulichen Entwicklung. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, da das Gebiet derzeit als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Der Entwurf sieht vor, das Verfahren einzuleiten und die Bürgerbeteiligung gemäß der Hauptsatzung durchzuführen.

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