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Beschlussvorlage

Anerkennung des 'Interkulturellen Bildungszentrum Gladbeck e.V.' IBG. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII

10/0282 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Anerkennung des Interkulturellen Bildungszentrums Gladbeck e. V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII vorliegen. Der Verein, der der Moscheegemeinde in Gladbeck-Brauck angehört und dem Verband Islamischer Kulturzentren (VIKZ) angegliedert ist, verfolgt gemeinnützige Ziele in den Bereichen Jugendförderung, Bildung und Erziehung.

Das Angebot des Vereins umfasst unter anderem wöchentliche Treffen für junge Männer im Alter von 16 bis 21 Jahren, Hausaufgabenhilfe für Kinder sowie die Betreuung von Kleinkindern und Müttern in speziellen Gruppen durch geschultes Personal. Zudem sind Freizeitaktivitäten und religiöse Schulungsveranstaltungen geplant.

Die Verwaltung hat die Voraussetzungen für die Anerkennung geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der Verein die Kriterien des SGB VIII erfüllt, da er unmittelbar Kinder- und Jugendarbeit leistet, gemeinnützige Zwecke verfolgt und die fachlichen sowie personellen Voraussetzungen für einen Beitrag zur Jugendhilfe gegeben sind. Die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit ist laut Prüfung der zuständigen Fachabteilung gegeben. Mit der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden. Der Beschlussentwurf sieht die Anerkennung für den örtlichen Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Familie vor.

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