Anerkennung der Frauenberatungsstelle Gladbeck e. V. als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck berät über die Anerkennung der Frauenberatungsstelle Gladbeck e. V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Die entsprechende Beschlussvorlage basiert auf einem Antrag des Vereins vom Dezember 2023.
Die Voraussetzungen für eine solche Anerkennung beinhalten die Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe, das Verfolgen gemeinnütziger Ziele sowie die fachliche und personelle Eignung zur Erfüllung der Aufgaben. Die Frauenberatungsstelle bietet Beratungsleistungen für Mädchen ab 14 Jahren, Erziehungsberatung für Mütter sowie verschiedene Präventionsangebote an. Hierzu zählen unter anderem Workshops zur Selbstbehauptung und Ausstellungen zu Themen wie Essstörungen oder Gewalt in Beziehungen. Zudem ist der Verein in Gremien wie dem Runden Tisch gegen häusliche Gewalt aktiv.
Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist durch das Finanzamt bestätigt. Da die Frauenberatungsstelle seit mindestens drei Jahren im Bereich der Jugendhilfe tätig ist, wird in der Vorlage ein Anspruch auf Anerkennung nach § 75 SGB VIII festgestellt. Der Beschlussentwurf sieht die förmliche Anerkennung vor. Für den Haushalt der Stadt Gladbeck ergeben sich aus dieser Entscheidung keine finanziellen Auswirkungen.
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