Anerkennung des Kulturvereins der Aleviten als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck wird im Rahmen der Sitzung am 19. August 2008 über die Anerkennung des Kulturvereins der Aleviten als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 08/0303 bezieht sich auf die Neusatzung des Vereins.
Nach Angaben der Verwaltung fand eine für Ende Mai 2008 geplante Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig statt. In einer daraufhin am 21. Juni 2008 einberufenen Versammlung wurde die neue Satzung des Vereins mit der erforderlichen Mehrheit verabschiedet. Die Unterlagen zur Satzungsänderung wurden nach notarieller Beurkundung am 24. Juli 2008 dem Vereinsregister vorgelegt.
Die zuständige Fachabteilung hat nach Prüfung der Unterlagen festgestellt, dass keine Gründe gegen eine Anerkennung des Vereins vorliegen. Der Beschlussentwurf sieht vor, den Kulturverein der Aleviten Gladbeck e. V. als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen, wobei sich die Zuständigkeit auf den örtlichen Bereich des Amtes für Familie, Jugend und Soziales beschränkt. Mit der Anerkennung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben liegt die Entscheidungskompetenz für diesen Antrag beim Jugendhilfeausschuss.
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Dokumente
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