Gladbeck Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Anerkennung der 'Gemeinnützigen Jugendhilfe in Gladbeck GmbH' als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII

11/0023 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck wird über den Antrag der Gemeinnützigen Jugendhilfe in Gladbeck GmbH zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII entscheiden. Der Antrag wurde am 15. November 2010 gestellt.

Die Gesellschaft wurde zur Erweiterung der Tätigkeiten der Frühförderinitiative gegründet, die seit 17 Jahren Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen sowie deren Familien betreut. Seit Januar 2011 betreibt die GmbH eine stationäre Mädchen- und Jungenwohngruppe mit sieben Intensivplätzen für die Altersgruppe der 6- bis 14-Jährigen sowie ergänzende ambulante Dienstleistungen. Der Gesellschaftszweck umfasst unter anderem die Führung einer Tagesgruppe für Kinder, Hilfe für seelisch behinderte Kinder sowie Angebote für Familien.

Die Verwaltung hat die Voraussetzungen für die Anerkennung geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Gesellschaft unmittelbar Kinder- und Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII leistet, gemeinnützige Wohlfahrtzwecke verfolgt und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gegeben ist. Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Anerkennung sprechen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die Gemeinnützige Jugendhilfe in Gladbeck GmbH als Träger der freien Jugendhilfe für den örtlichen Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Familie anzuerkennen. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Beschluss entstehen nicht.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 189 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Verwandte Vorlagen

Weitere Vorlagen: Jugendhilfeausschuss

Alle Vorlagen aus Januar 2011 · Archiv nach Monat