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Beschlussvorlage

Anerkennung des Vereines 'Denk dran e.V.' als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII

21/0358 08.09.2021 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss berät über den Antrag auf Anerkennung des Vereins „Denk dran e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Der entsprechende Antrag wurde am 2. September 2021 gestellt.

Die Satzung des Vereins sieht die Förderung von Toleranz, Völkerverständigung und das Lernen aus der Geschichte vor. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Bekämpfung von Antisemitismus sowie Rassismus und der Unterstützung von politisch, ethnisch oder religiös Verfolgten. Zudem umfasst das Vereinsziel die Förderung der Jugendhilfe.

Die zuständige Fachabteilung hat die Voraussetzungen für eine Anerkennung geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der Verein unmittelbar im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe tätig ist und gemeinnützige Wohlfahrtszwecke verfolgt. Die Gewährleistung einer den Zielen des Grundgesetzes förderlichen Arbeit wird bestätigt. Seitens der Verwaltung liegen keine Gründe vor, die gegen eine Anerkennung sprechen würden.

Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Verein „Denk dran e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe anerkennt. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Vorgang werden nicht erwartet.

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