Anerkennung des 'Förderverein Lambertischule Gladbeck e.V'. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 78 SGB VII
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 19/0391 des Amts für Jugend und Familie dient der Information des Jugendhilfeausschusses über den Antrag auf Anerkennung des Fördervereins Lambertischule Gladbeck e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Der Verein betreibt das Angebot der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der Gladbecker Grundschule Lambertischule und erbringt damit Leistungen der Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch.
Das pädagogische Konzept der OGS umfasst unter anderem die Förderung der sozialen und emotionalen Entwicklung, die Unterstützung bei Hausaufgaben sowie die Bereitstellung einer strukturierten Tagesgestaltung inklusive Mittagsverpflegung. Ziel des Angebots ist zudem die Förderung der Selbstständigkeit sowie die Unterstützung von Kindern aus benachteiligten Familien und mit Migrationshintergrund. Laut Satzung verfolgt der Verein ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
Die Verwaltung hat die Voraussetzungen für die Anerkennung geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der Verein unmittelbar Kinder- und Jugendhilfe leistet, gemeinnützige Wohlfahrtzwecke verfolgt und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gegeben ist. Es liegen keine Gründe vor, die gegen eine Anerkennung sprechen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Förderverein Lambertischule Gladbeck e.V. als Träger der freien Jugendhilfe anerkennt. Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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