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Beschlussvorlage

Sachstandsbericht Problemimmobilie Busfortshof 18 hier: rechtliche Bewertung und weiteres Vorgehen

25/0325 11.08.2025

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung berichtet über den Sachstand zur Immobilie Busfortshof 18. Nach einem Brand im Jahr 2021 ist das Gebäude nicht mehr bewohnbar; es bestehen statische Mängel und der Zustand des Objekts hat sich durch Vandalismus sowie Vermüllung verändert. Die Eigentümergemeinschaft gilt als nicht handlungsfähig. Durch Maßnahmen der Bauaufsicht, wie die Einzenschaft der Einzäunung und das Verschließen der Zugänge im Rahmen einer Ersatzvornahme, konnte das Eindringen unbefugter Personen reduziert werden.

Eine rechtliche Prüfung durch eine spezialisierte Kanzlei hat ergeben, dass die Anordnung zur Beseitigung der Anlage gemäß Bauordnung NRW möglich ist. Die Verwaltung beabsichtigt, die Eigentümer im Rahmen eines Anhörungsverfahrens einzuladen. Ein solches Verfahren ist mit einem personellen und zeitlichen Aufwand sowie einer mehrjährigen Dauer verbunden.

Die Finanzierung eines etwaigen Rückbaus ist derzeit ungeklärt, wobei ein Kostenrisiko im siebenstelligen Bereich besteht. Die Bürgermeisterin hat das zuständige Ministerium bereits um Unterstützung bei der Problemlage informiert. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Verwaltung das Verfahren zur Einleitung einer Beseitigungsanordnung gemäß § 82 BauO NRW einleitet.

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Dokumente

Ort

📍 Busfortshof 18 · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Busfortshof 18.