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Beschlussvorlage

Sachstand zum Verbleib der Mieter:innen aus dem Busfortshof 18 a) Bericht der Verwaltung b) Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.01.2022 nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse c) Antrag der Ratsfraktion Soziales Bündnis ABI-BIG-DKP Gladbeck vom 12.01.2022 nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse

22/0034 13.01.2022 Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung informierte den Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit über den aktuellen Sachstand der Bewohner aus dem Busfortshof 18. Nachdem das Amt für Planen, Bauen, Umwelt die Nutzung der Immobilie im März 2021 untersagt hatte, wurden zur Vermeidung von Obdachlosigkeit 128 Personen in kommunale Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen sowie in Notunterkünfte untergebracht.

Der Busfortshof 18 ist derzeit nicht bewohnbar, da die Immobilie baurechtlich als Bürogebäude eingestuft ist. Eine Nutzung zu Wohnzwecken scheitert an bestehenden Mängeln hinsichtlich der Bauordnungs- und Brandschutzbestimmungen. Nach Einschätzung der Verwaltung wären für eine Wiederbelegung umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich.

Das Amt für Soziales und Wohnen unterstützt die betroffenen Familien bei der Suche nach neuem Wohnraum. Bisher konnten 82 Personen eine neue Wohnung beziehen, während 60 Personen weiterhin in Notwohnungen leben. In der Flüchtlingseinrichtung Winkelstraße sind aktuell noch 25 Personen untergebracht. Die Verwaltung stellte klar, dass Familienverbünde während der Unterbringung nicht getrennt wurden. Der Ausschuss nahm den Bericht der Verwaltung sowie die vorliegenden Anträge der Ratsfraktionen zur Kenntnis.

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Dokumente

Ort

📍 Busfortshof 18 · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Busfortshof 18.