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Tagesordnung
- 1Vereidigung und Amtseinführung der BürgermeisterinZur Vorlage · 20/0341 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nummer 20/0341 der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Vereidigung und Amtseinführung der Bürgermeisterin. Grundlage für diesen Vorgang ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, konkret der Paragraph 65 Absatz 3.
Gemäß dieser gesetzlichen Bestimmung erfolgt die Vereidigung sowie die Einführung der Bürgermeisterin durch den Vorsitzenden, wobei hier die Rolle des Altersvorsitzenden vorgesehen ist. Der Vorgang ist als Tagesordnungspunkt für die öffentliche Sitzung des Rates am 5. November 2020 vorgesehen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind keine Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung oder den investiven Finanzplan zu verzeichnen. Zudem sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen mit diesem Beschluss verbunden. Die Vorlage wurde durch den Bürgermeister erstellt und dient der formellen Durchführung des Amtsantritts im Rahmen der Ratsarbeit.
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- 2Bestellung einer Schriftführerin und stellv. SchriftführerinZur Vorlage · 20/0342 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 20/0342 der Geschäftsstelle Rat und Bürger sieht die erneute Bestellung der Schriftführung für die Sitzungen des Rates der Stadt Gladbeck vor. Gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, welche von der Bürgermeisterin und einer vom Rat zu bestellenden Schriftführung zu unterzeichnen ist.
Der vorliegende Entwurf schlägt vor, die bisherigen Funktionen für die Fertigung der Niederschriften beizubehalten. Konkret sollen die bisherige Schriftführerin sowie die stellvertretende Schriftführerin erneut für diese Aufgaben bestellt werden.
Mit der vorgeschlagenen Bestellung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck. Zudem sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen mit diesem Vorgang verbunden. Der Beschlussentwurf sieht die formale Bestellung der genannten Personen für die Fortführung der Protokollführung vor.
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- 3Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 4Genehmigung der Tagesordnung
- 5Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 10.09.2020
- 6Wahl der Stellvertreterinnen/Stellvertreter der BürgermeisterinZur Vorlage · 20/0343 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20/0343 der Geschäftsstelle Rat und Bürger befasst sich mit der Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Bürgermeisterin für die aktuelle Wahlperiode. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Rat dazu verpflichtet, aus seiner Mitte ehrenamtliche Stellvertreter zu wählen. Diese übernehmen die Vertretung der Bürgermeisterin bei der Leitung der Ratssitzungen sowie bei Repräsentationsaufgaben.
Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck sind zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter vorgesehen. Die Reihenfolge der Vertretungsbefugnis richtet sich dabei nach der Reihenfolge der Wahl. Der Wahlvorgang erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem geheimen Wahlgang. Die Verteilung der Wahlstellen basiert auf dem Verfahren der Höchstzahlen, wobei die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates zur Grundlage dienen. Bei Gleichstand der Höchstzahlen wird eine Stichwahl durchgeführt; sollte auch hier Stimmengleichheit bestehen, entscheidet das Los durch die Bürgermeisterin.
Sollte eine gewählte Person die Wahl nicht annehmen, rückt die nächste Person auf demselben Wahlvorschlag nach. Ist ein Wahlvorschlag vollständig erschöpft, wird der nächste Wahlvorschlag mit der entsprechenden Höchstzahl berücksichtigt. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Wahl keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen und keine klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen sind. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl von zwei Personen vor.
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- 7Einführung und Verpflichtung der Stellvertreterinnen/ Stellvertreter der Bürgermeisterin und der RatsmitgliederZur Vorlage · 20/0344 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20/0344 der Geschäftsstelle Rat und Bürger befasst sich mit der Einführung und Verpflichtung der Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Bürgermeisterin sowie der übrigen Ratsmitglieder. Grundlage für dieses Vorhaben sind die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Demnach obliegt die Einführung und die feierliche Verpflichtung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Aufgabenwahrnehmung der Bürgermeisterin.
Der Ablauf der Verpflichtung ist in § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck konkretisiert. Die Durchführung erfolgt durch die Bürgermeisterin, indem sie eine festgelegte Formel vorspricht. Die Ratsmitglieder und Stellvertreter bekunden ihr Einverständnis durch das Erheben von den Plätzen. Der Inhalt der Verpflichtungserklärung sieht vor, dass die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrgenommen, die Gesetze beachtet und die Pflichten zum Wohl der Stadt Gladbeck gewissenhaft erfüllt werden.
Mit der vorliegenden Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Ebenso sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen mit dem Vorgang verknüpft. Die Zuständigkeit für die Durchführung liegt bei der Bürgermeisterin.
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- 8Änderung der Hauptsatzung der Stadt GladbeckZur Vorlage · 20/0373 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0373 sieht verschiedene Änderungen der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vor. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Umbenennung des Haupt- und Finanzausschusses in Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss. Dieser Schritt erfolgt auf Antrag der SPD- und CDU-Fraktionen, um dem Thema Digitalisierung in der Verwaltung eine stärkere Bedeutung beizumessen. Mit der neuen Bezeichnung soll die Zuständigkeit des Ausschusses für grundlegende Entscheidungen im Bereich der Digitalisierung widerspiegeln.
Des Weiteren wird eine Anpassung der Bezeichnungen in der Satzung vorgeschlagen. Aufgrund des Amtsantritts der neuen Bürgermeisterin am 1. November 2020 sollen die in den entsprechenden Paragraphen verwendeten Bezeichnungen von „Bürgermeister“ in „Bürgermeisterin“ geändert werden.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Anpassung der Vorschriften zum Ältestenrat. Die Regelung in § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung, welche die Anzahl der teilnehmenden stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktionen festlegt, soll an die geänderten Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen angepasst werden. Die neuen Grenzwerte für die Teilnahme von stellvertretenden Vorsitzenden orientieren sich an den aktuellen Regelungen des § 46 der Gemeindeordnung.
Die Verwaltung gibt an, dass durch die vorgeschlagenen Änderungen keine finanziellen Auswirkungen entstehen und keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen sind. Der Rat wird gebeten, die beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung zu beschließen.
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- 9Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine AusschüsseZur Vorlage · 20/0374 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0374 sieht verschiedene Anpassungen der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse vor. Ein wesentlicher Punkt der Änderung ist die Umbenennung des Haupt- und Finanzausschusses in Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss, um die entsprechende Bezeichnung in der Geschäftsordnung zu aktualisieren.
Des Weiteren soll die in den Paragraphen verwendete Bezeichnung „Bürgermeister“ in „Bürgermeisterin“ geändert werden, um der aktuellen Amtsinhaberin Rechnung zu tragen. In Bezug auf die Sitzungsleitung wird die Regelung zur Vertretung durch den Altersvorsitzenden angepasst. Die Neuregelung sieht vor, dass die stellvertretende Sitzungsleitung ausschließlich durch die stellvertretenden Bürgermeister übernommen werden darf, um der geltenden Rechtsprechung zu entsprechen.
Die Vorlage umfasst zudem technische und verhaltensbezogene Aktualisierungen. Die Begriffe „Tonbandaufnahmen“ bzw. „Tonbänder“ sollen durch den Begriff „Tonaufnahmen“ ersetzt werden. Zudem wird die Definition einer Sitzungsstörung erweitert, sodass nun neben Tonaufnahmen auch Bild- und Videoaufnahmen als Störung des Sitzungsverlaufs gelten. Die Regelung zum Rauchverbot in Sitzungen wird gestrichen, da das Rauchen in öffentlichen Gebäuden bereits generell untersagt ist. Ebenso soll die Vorschrift zum Verbot des Betriebs von Mobiltelefonen aufgehoben werden. Für die vorgeschlagenen Änderungen sind keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten.
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- 10Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss - Festlegung der Zahl der Ausschusssitze und Wahlen -Zur Vorlage · 20/0345 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0345 des Rates der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Festlegung der Zusammensetzung sowie der Wahlmodalitäten für den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck werden die Aufgaben des Hauptausschusses und des Finanzausschusses in diesem Gremium zusammengefasst. Die Besetzung des Ausschusses ist auf Ratsmitglieder beschränkt, wobei der Vorsitz durch die Bürgermeisterin erfolgt.
Im Rahmen der Neugestaltung der Ausschussstruktur wird vorgeschlagen, die Anzahl der Mitglieder zu erhöhen. Während der Ausschuss in der vergangenen Ratsperiode aus 13 ordentlichen und 13 stellvertretenden Mitgliedern bestand, sieht der Entwurf eine Erhöhung auf jeweils 16 ordentliche und 16 stellvertretende Mitglieder vor.
Hinsichtlich der Vertretungsregelung wird die Beibehaltung der bisherigen Praxis vorgeschlagen. Sollte weder ein ordentliches Mitglied noch ein gewählter Stellvertreter an einer Sitzung teilnehmen können, erfolgt die weitere Vertretung durch die Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion in alphabetischer Reihenfolge.
Zudem regelt die Vorlage die Durchführung der Wahlen. Bei Vorliegen eines einheitlichen Wahlvorschlags ist ein einstimmiger Beschluss der Ratsmitglieder ausreichend. Andernfalls erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Vorlage sieht keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen vor.
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- 11Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 12Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 13Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 14Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 15Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 10.09.2020nicht öffentlich
- 16Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 17Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich