Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0373 sieht verschiedene Änderungen der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vor. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Umbenennung des Haupt- und Finanzausschusses in Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss. Dieser Schritt erfolgt auf Antrag der SPD- und CDU-Fraktionen, um dem Thema Digitalisierung in der Verwaltung eine stärkere Bedeutung beizumessen. Mit der neuen Bezeichnung soll die Zuständigkeit des Ausschusses für grundlegende Entscheidungen im Bereich der Digitalisierung widerspiegeln.
Des Weiteren wird eine Anpassung der Bezeichnungen in der Satzung vorgeschlagen. Aufgrund des Amtsantritts der neuen Bürgermeisterin am 1. November 2020 sollen die in den entsprechenden Paragraphen verwendeten Bezeichnungen von „Bürgermeister“ in „Bürgermeisterin“ geändert werden.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Anpassung der Vorschriften zum Ältestenrat. Die Regelung in § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung, welche die Anzahl der teilnehmenden stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktionen festlegt, soll an die geänderten Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen angepasst werden. Die neuen Grenzwerte für die Teilnahme von stellvertretenden Vorsitzenden orientieren sich an den aktuellen Regelungen des § 46 der Gemeindeordnung.
Die Verwaltung gibt an, dass durch die vorgeschlagenen Änderungen keine finanziellen Auswirkungen entstehen und keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen sind. Der Rat wird gebeten, die beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung zu beschließen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 202010100379
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201028140204-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20201028140213-0
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