Einführung und Verpflichtung der Stellvertreterinnen/ Stellvertreter der Bürgermeisterin und der Ratsmitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20/0344 der Geschäftsstelle Rat und Bürger befasst sich mit der Einführung und Verpflichtung der Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Bürgermeisterin sowie der übrigen Ratsmitglieder. Grundlage für dieses Vorhaben sind die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Demnach obliegt die Einführung und die feierliche Verpflichtung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Aufgabenwahrnehmung der Bürgermeisterin.
Der Ablauf der Verpflichtung ist in § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck konkretisiert. Die Durchführung erfolgt durch die Bürgermeisterin, indem sie eine festgelegte Formel vorspricht. Die Ratsmitglieder und Stellvertreter bekunden ihr Einverständnis durch das Erheben von den Plätzen. Der Inhalt der Verpflichtungserklärung sieht vor, dass die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrgenommen, die Gesetze beachtet und die Pflichten zum Wohl der Stadt Gladbeck gewissenhaft erfüllt werden.
Mit der vorliegenden Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Ebenso sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen mit dem Vorgang verknüpft. Die Zuständigkeit für die Durchführung liegt bei der Bürgermeisterin.
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