Bestellung einer Schriftführerin und stellv. Schriftführerin
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20/0342 der Geschäftsstelle Rat und Bürger sieht die erneute Bestellung der Schriftführung für die Sitzungen des Rates der Stadt Gladbeck vor. Gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, welche von der Bürgermeisterin und einer vom Rat zu bestellenden Schriftführung zu unterzeichnen ist.
Der vorliegende Entwurf schlägt vor, die bisherigen Funktionen für die Fertigung der Niederschriften beizubehalten. Konkret sollen die bisherige Schriftführerin sowie die stellvertretende Schriftführerin erneut für diese Aufgaben bestellt werden.
Mit der vorgeschlagenen Bestellung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck. Zudem sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen mit diesem Vorgang verbunden. Der Beschlussentwurf sieht die formale Bestellung der genannten Personen für die Fortführung der Protokollführung vor.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 127 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 201409100348
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss - Festlegung der Zahl der Ausschusssitze und Wahlen - 14.09.2020
- Wahl der Stellvertreterinnen/Stellvertreter der Bürgermeisterin 14.09.2020
- Vereidigung und Amtseinführung der Bürgermeisterin 14.09.2020
- Einführung und Verpflichtung der Stellvertreterinnen/ Stellvertreter der Bürgermeisterin und der Ratsmitglieder 14.09.2020
- Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen - Benennung von Vertreterinnen/ Vertretern der Stadt Gladbeck - 22.09.2020
- Vorstellung der „Gladbecker Erklärung“ - Wertekonsens 31.08.2020