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Beschlussvorlage

Bestellung einer Schriftführerin und stellv. Schriftführerin

20/0342 14.09.2020 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 20/0342 der Geschäftsstelle Rat und Bürger sieht die erneute Bestellung der Schriftführung für die Sitzungen des Rates der Stadt Gladbeck vor. Gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, welche von der Bürgermeisterin und einer vom Rat zu bestellenden Schriftführung zu unterzeichnen ist.

Der vorliegende Entwurf schlägt vor, die bisherigen Funktionen für die Fertigung der Niederschriften beizubehalten. Konkret sollen die bisherige Schriftführerin sowie die stellvertretende Schriftführerin erneut für diese Aufgaben bestellt werden.

Mit der vorgeschlagenen Bestellung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck. Zudem sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen mit diesem Vorgang verbunden. Der Beschlussentwurf sieht die formale Bestellung der genannten Personen für die Fortführung der Protokollführung vor.

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