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Beschlussvorlage

Wahl der Stellvertreterinnen/Stellvertreter der Bürgermeisterin

20/0343 14.09.2020 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 20/0343 der Geschäftsstelle Rat und Bürger befasst sich mit der Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Bürgermeisterin für die aktuelle Wahlperiode. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Rat dazu verpflichtet, aus seiner Mitte ehrenamtliche Stellvertreter zu wählen. Diese übernehmen die Vertretung der Bürgermeisterin bei der Leitung der Ratssitzungen sowie bei Repräsentationsaufgaben.

Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck sind zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter vorgesehen. Die Reihenfolge der Vertretungsbefugnis richtet sich dabei nach der Reihenfolge der Wahl. Der Wahlvorgang erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem geheimen Wahlgang. Die Verteilung der Wahlstellen basiert auf dem Verfahren der Höchstzahlen, wobei die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates zur Grundlage dienen. Bei Gleichstand der Höchstzahlen wird eine Stichwahl durchgeführt; sollte auch hier Stimmengleichheit bestehen, entscheidet das Los durch die Bürgermeisterin.

Sollte eine gewählte Person die Wahl nicht annehmen, rückt die nächste Person auf demselben Wahlvorschlag nach. Ist ein Wahlvorschlag vollständig erschöpft, wird der nächste Wahlvorschlag mit der entsprechenden Höchstzahl berücksichtigt. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Wahl keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen und keine klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen sind. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl von zwei Personen vor.

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