Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss - Festlegung der Zahl der Ausschusssitze und Wahlen -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0345 des Rates der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Festlegung der Zusammensetzung sowie der Wahlmodalitäten für den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck werden die Aufgaben des Hauptausschusses und des Finanzausschusses in diesem Gremium zusammengefasst. Die Besetzung des Ausschusses ist auf Ratsmitglieder beschränkt, wobei der Vorsitz durch die Bürgermeisterin erfolgt.
Im Rahmen der Neugestaltung der Ausschussstruktur wird vorgeschlagen, die Anzahl der Mitglieder zu erhöhen. Während der Ausschuss in der vergangenen Ratsperiode aus 13 ordentlichen und 13 stellvertretenden Mitgliedern bestand, sieht der Entwurf eine Erhöhung auf jeweils 16 ordentliche und 16 stellvertretende Mitglieder vor.
Hinsichtlich der Vertretungsregelung wird die Beibehaltung der bisherigen Praxis vorgeschlagen. Sollte weder ein ordentliches Mitglied noch ein gewählter Stellvertreter an einer Sitzung teilnehmen können, erfolgt die weitere Vertretung durch die Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion in alphabetischer Reihenfolge.
Zudem regelt die Vorlage die Durchführung der Wahlen. Bei Vorliegen eines einheitlichen Wahlvorschlags ist ein einstimmiger Beschluss der Ratsmitglieder ausreichend. Andernfalls erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Vorlage sieht keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen vor.
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