Sitzung des Integrationsrates
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Tagesordnung
- 1Eröffnung der Sitzung durch Herrn Bürgermeister RolandZur Vorlage · 14/0303 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 14/0303 des Amtes für Integration und Sport dient der Information des Integrationsrates. Gegenstand der Vorlage ist die Eröffnung der Sitzung des Gremiums durch den Bürgermeister.
Die Sitzung ist für den 27. August 2014 angesetzt und steht unter der Zuständigkeit des Ersten Beigeordneten. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme bestimmt. Aus dem Dokument geht hervor, dass durch die Eröffnung der Sitzung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder einmalige noch jährliche Aufwendungen oder Erträge in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan vorgesehen.
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- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Integrationsrates
- 5Bestellung einer/eines Schriftführerin/Schriftführers für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des IntegrationsratesZur Vorlage · 14/0304 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/0304 des Amts für Integration und Sport wird die Bestellung von Personal für die Protokollführung der Sitzungen des Integrationsrates beantragt. Gemäß der geltenden Regelung werden über die Sitzungen des Integrationsrates Niederschriften angefertigt, die durch den Vorsitzenden des Integrationsrates sowie eine vom Gremium zu bestellende Schriftführerin oder einen Schriftführer zu unterzeichnen sind.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, eine Person als Schriftführerin und eine weitere Person als stellvertretende Schriftführerin für die Erstellung dieser Niederschriften zu bestellen. Die Entscheidung über diese personelle Besetzung ist für die Sitzung des Integrationsrates am 27. August 2014 vorgesehen. Der Beschlussentwurf wurde im Auftrag des Ersten Beigeordneten erstellt.
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- 6Verpflichtung der gewählten Mitglieder des IntegrationsratesZur Vorlage · 14/0305 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 14/0305 des Amtes für Integration und Sport regelt die formale Verpflichtung der gewählten Mitglieder des Integrationsrates in Gladbeck. Grundlage für dieses Verfahren ist die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, welche die Rechtsstellung der Mitglieder des Integrationsrates festlegt. Demnach finden die Bestimmungen zur Verschwiegenheits- und Treuepflicht gegenüber der Gemeinde Anwendung.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck ist eine entsprechende Verpflichtung der Mitglieder vorzunehmen. Der Vollzug dieser Verpflichtung erfolgt durch den Bürgermeister. Das Verfahren sieht vor, dass die gewählten Mitglieder des Integrationsrates durch das Erheben von ihren Plätzen aus Sitzungen ihr Einverständnis mit einer vorgegebenen Formel bekunden. In dieser Erklärung verpflichten sich die Mitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohl der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im Integrationsrat während der Sitzung am 27. August 2014.
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- 7Wahl einer/eines Vorsitzenden des IntegrationsratesZur Vorlage · 14/0307 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 14/0307 des Amtes für Integration und Sport dient der Durchführung der Wahl einer neuen Vorsitzenden oder eines neuen Vorsitzenden des Integrationsrates der Stadt Gladbeck. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Integrationsrates am 27. August 2014 vorbereitet.
Die Durchführung der Wahl basiert auf den rechtlichen Vorgaben des § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß der Vorlage erfolgen Wahlen, sofern keine andere gesetzliche Bestimmung vorliegt oder kein Widerspruch besteht, durch offene Abstimmung oder durch die Abgabe von Stimmzetteln. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, wobei auch Nein-Stimmen als gültige Stimmen gewertet werden.
Sollte im ersten Wahlgang niemand eine absolute Mehrheit erreichen, sieht das Verfahren eine engere Wahl zwischen den beiden Personen vor, die die höchsten Stimmenzahlen erzielt haben. In dieser zweiten Runde ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereint. Im Falle einer Stimmengleichheit wird die Entscheidung durch das Los getroffen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die formale Wahl einer Person zum oder zur Vorsitzenden des Integrationsrates vor.
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- 8Wahl der/des stellvertretenden IntegrationsratsvorsitzendenZur Vorlage · 14/0308 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 14/0308 des Amtes für Integration und Sport befasst sich mit der Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Integrationsrates der Stadt Gladbeck. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Integrationsrat dazu verpflichtet, aus seiner Mitte einen Vorsitzenden sowie einen oder mehrere Stellvertreter zu wählen.
Die Verwaltung schlägt vor, zwei Stellvertreter für den Vorsitz des Integrationsrates zu wählen. Diese Empfehlung wird mit der Absicht begründet, den Vorsitzenden des Gremiums zu unterstützen und zu entlasten.
Der Wahlvorgang folgt den Bestimmungen des § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung. Die Wahl erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben durch offene Abstimmung oder durch Abgabe von Stimmzetteln, sofern kein Widerspruch vorliegt. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte im ersten Wahlgang kein Ergebnis mit einer absoluten Mehrheit erzielt werden, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In diesem Fall entscheidet die Mehrheit der Stimmen über den Erfolg. Bei einem Gleichstand der Stimmen in der engeren Wahl wird die Entscheidung durch das Los getroffen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Wahl von zwei Personen für die Position der stellvertretenden Vorsitzenden vor.
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- 9Einführung des elektronischen Sitzungsdienstes – Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates –Zur Vorlage · 14/0315 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Integration und Sport legt dem Integrationsrat eine Mitteilungsvorlage zur Einführung des elektronischen Sitzungsdienstes vor. Die Stadt Gladbeck nutzt bereits seit längerer Zeit das Ratsinformationssystem „more!rubin“ zur Abwicklung des Gremien- und Sitzungsdienstes sowie zur Bereitstellung von Unterlagen im Internet. Im Rahmen eines Pilotprojekts, das seit dem zweiten Sitzungshalbjahr 2013 von einer Gruppe aus zehn Ratsmitgliedern durchgeführt wurde, erfolgte der Zugriff auf Einladungen, Vorlagen und Niederschriften ausschließlich digital.
Auf Empfehlung dieser Pilotgruppe soll die Umstellung auf den elektronischen Sitzungsdienst ab dem zweiten Sitzjahr 2014 erfolgen. Die Beschaffung der erforderlichen technischen Geräte sowie die Bereitstellung des Supports obliegen den Fraktionen beziehungsweise den Mandatsträgern. Die Verwaltung bietet hierzu Schulungen zum Umgang mit dem Ratsinformationssystem an. Durch den Verzicht auf die Zusendung von Unterlagen in Papierform sollen Druck- und Portokosten reduziert werden. Mandatsträger, die dem elektronischen Verfahren nicht zustimmen, erhalten die Unterlagen weiterhin in Papierform.
Mit der Einführung des digitalen Dienstes ist eine Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates vorgesehen. Konkret soll eine redaktionelle Anpassung in § 3 Abs. 1 erfolgen, um die elektronische Einladung und die Mitteilung der Tagesordnung rechtlich abzubilden. Der Beschlussentwurf sieht die Annahme der geänderten Geschäftsordnung sowie die Umsetzung des elektronischen Sitzungsdienstes vor.
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- 10Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrates als beratende Mitglieder in die Fachausschüsse des Rates der Stadt GladbeckZur Vorlage · 14/0309 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 14/0309 des Amts für Integration und Sport regelt die Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrates als beratende Mitglieder in die Fachausschüsse des Rates der Stadt Gladbeck. Auf Grundlage von § 17 a Absatz 6 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck können direkt gewählte Migrantenvertreter an den Sitzungen der Fachausschüsse teilnehmen und bei Angelegenheiten, welche die besonderen Interessen ausländischer Bürger berühren, mit beratender Stimme mitwirken. Von dieser Regelung ausgenommen sind der Haupt- und Finanzausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss sowie der Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss.
Das vorgeschlagene Verfahren sieht vor, für acht spezifische Ausschüsse jeweils ein ordentliches und ein stellvertretendes beratendes Mitglied zu benennen. Dies betrifft den Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung, den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren, den Umweltausschuss/Betriebsausschuss/ZBG, den Jugendhilfeausschuss, den Kulturausschuss, den Schulausschuss, den Sportausschuss sowie den Stadtplanungs- und Bauausschuss. Sollten für bestimmte Gremien mehrere Bewerber zur Verfügung stehen, ist eine Wahl gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen durchzuführen.
Die gewählten Vertreter sollen regelmäßig an den Sitzungen teilnehmen und dem Integrationsrat über die Beratungen zu den relevanten Themen berichten. Zudem werden die benannten Mitglieder in die entsprechenden Verteiler aufgenommen, um die Sitzungsunterlagen vorab zu erhalten. Der vorliegende Beschlussentwurf dient der formellen Entsendung dieser Mitglieder durch den Integrationsrat.
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- 11Benennung einer/eines Delegierten und einer/eines Ersatzdelegierten für den Hauptausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA NRW)Zur Vorlage · 14/0312 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/0312 des Amts für Integration und Sport befasst sich mit der Benennung von Vertretungen für den Hauptausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW). Die Stadt Gladbeck ist seit einem Beschluss des damaligen Ausländerbeirats aus dem Jahr 1998 Mitglied der LAGA NRW, welche als demokratisch legitimiertes Vertretungsorgan der Integrationsräte im Bundesland fungiert.
Gemäß der Satzung der LAGA NRW ist jeder Mitgliedsbeirat dazu verpflichtet, eine Person als Delegierte oder Delegierten in den Hauptausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft zu entsenden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Ersatzdelegierte oder einen Ersatzdelegierten zu benennen. Der Hauptausschuss dient als Verbindungsgremium zwischen dem Vorstand und den Mitgliedern der LAGA und tagt bis zu dreimal jährlich. Zu den Aufgaben dieses Gremiums gehören die Entscheidung über den jährlichen Haushaltsplan, die Aufnahme neuer Mitglieder sowie die Beratung von Fragen, welche die Geschäftsführung betreffen.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der neu gewählte Integrationsrat die Entscheidung über die Besetzung dieser Positionen trifft. Der Beschlussentwurf sieht die Bestimmung eines Mitglieds als Delegierte oder Delegierten sowie eines Mitglieds als Ersatzdelegierte oder Ersatzdelegierten vor.
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- 12Benennung von zwei Delegierten und zwei Ersatzdelegierten für die Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA NRW)Zur Vorlage · 14/0313 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/0313 des Amts für Integration und Sport befasst sich mit der Benennung von Vertretern für die Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA NRW). Grundlage für die Mitwirkung der Stadt Gladbeck ist ein Beschluss des ehemaligen Ausländerbeirats aus dem Jahr 1998, der den Beitritt zur LAGA NRW festlegte.
Gemäß der Satzung der LAGA NRW erfolgt die Vertretung in der Mitgliederversammlung durch Delegierte, die Mitglieder des Integrationsrates sind. Die Anzahl der entsendbaren Delegierten richtet sich nach der Anzahl der ausländischen Einwohner in der jeweiligen Gemeinde. Für Kommunen mit einer Anzahl zwischen 5.000 und 20.000 ausländischen Einwohnern sind jeweils zwei Delegierte vorgesehen. Da die Stadt Gladbeck aktuell 9.046 ausländische Einwohner verzeichnet, ist der Integrationsrat dazu angehalten, zwei Delegierte sowie die entsprechende Anzahl an Ersatzdelegierten zu bestimmen.
Die Mitgliederversammlung der LAGA NRW tritt einmal jährlich zusammen. Die Aufgaben der Delegierten umfassen die Wahl des Vorstands und der Kontrollkommission sowie die Entscheidung über Anträge, Mitgliedsbeiträge und Satzungsänderungen. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Integrationsrat die entsprechenden Personen für die Funktion als Delegierte und Ersatzdelegierte offiziell bestimmt.
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- 13Sitzungstermine des Integrationsrates und der AusschüsseZur Vorlage · 14/0314 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 14/0314 des Amtes für Integration und Sport dient der Information des Integrationsrates über die geplanten Sitzungstermine für das Jahr 2014. Der Inhalt der Vorlage umfasst eine Übersicht des Sitzungskalenders, welche die Termine des Integrationsrates sowie der verschiedenen Ausschüsse zusammenfasst.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Integrationsrates am 27. August 2014 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die bereitgestellte Übersicht dient der zeitlichen Orientierung über die anberaumten Gremiensitzungen im genannten Kalenderjahr. Die Unterzeichnung der Vorlage erfolgte im Auftrag des Bürgermeisters durch den Ersten Beigeordneten.
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- 14Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Integrationsrat
- 15Mitteilungen des Integrationsratsvorsitzenden
- 16Mitteilungen der Verwaltung