Verpflichtung der gewählten Mitglieder des Integrationsrates
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 14/0305 des Amtes für Integration und Sport regelt die formale Verpflichtung der gewählten Mitglieder des Integrationsrates in Gladbeck. Grundlage für dieses Verfahren ist die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, welche die Rechtsstellung der Mitglieder des Integrationsrates festlegt. Demnach finden die Bestimmungen zur Verschwiegenheits- und Treuepflicht gegenüber der Gemeinde Anwendung.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck ist eine entsprechende Verpflichtung der Mitglieder vorzunehmen. Der Vollzug dieser Verpflichtung erfolgt durch den Bürgermeister. Das Verfahren sieht vor, dass die gewählten Mitglieder des Integrationsrates durch das Erheben von ihren Plätzen aus Sitzungen ihr Einverständnis mit einer vorgegebenen Formel bekunden. In dieser Erklärung verpflichten sich die Mitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohl der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im Integrationsrat während der Sitzung am 27. August 2014.
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