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Beschlussvorlage

Benennung einer/eines Delegierten und einer/eines Ersatzdelegierten für den Hauptausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA NRW)

14/0312

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 14/0312 des Amts für Integration und Sport befasst sich mit der Benennung von Vertretungen für den Hauptausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW). Die Stadt Gladbeck ist seit einem Beschluss des damaligen Ausländerbeirats aus dem Jahr 1998 Mitglied der LAGA NRW, welche als demokratisch legitimiertes Vertretungsorgan der Integrationsräte im Bundesland fungiert.

Gemäß der Satzung der LAGA NRW ist jeder Mitgliedsbeirat dazu verpflichtet, eine Person als Delegierte oder Delegierten in den Hauptausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft zu entsenden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Ersatzdelegierte oder einen Ersatzdelegierten zu benennen. Der Hauptausschuss dient als Verbindungsgremium zwischen dem Vorstand und den Mitgliedern der LAGA und tagt bis zu dreimal jährlich. Zu den Aufgaben dieses Gremiums gehören die Entscheidung über den jährlichen Haushaltsplan, die Aufnahme neuer Mitglieder sowie die Beratung von Fragen, welche die Geschäftsführung betreffen.

Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der neu gewählte Integrationsrat die Entscheidung über die Besetzung dieser Positionen trifft. Der Beschlussentwurf sieht die Bestimmung eines Mitglieds als Delegierte oder Delegierten sowie eines Mitglieds als Ersatzdelegierte oder Ersatzdelegierten vor.

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