Benennung von zwei Delegierten und zwei Ersatzdelegierten für die Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0313 des Amts für Integration und Sport befasst sich mit der Benennung von Vertretern für die Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA NRW). Grundlage für die Mitwirkung der Stadt Gladbeck ist ein Beschluss des ehemaligen Ausländerbeirats aus dem Jahr 1998, der den Beitritt zur LAGA NRW festlegte.
Gemäß der Satzung der LAGA NRW erfolgt die Vertretung in der Mitgliederversammlung durch Delegierte, die Mitglieder des Integrationsrates sind. Die Anzahl der entsendbaren Delegierten richtet sich nach der Anzahl der ausländischen Einwohner in der jeweiligen Gemeinde. Für Kommunen mit einer Anzahl zwischen 5.000 und 20.000 ausländischen Einwohnern sind jeweils zwei Delegierte vorgesehen. Da die Stadt Gladbeck aktuell 9.046 ausländische Einwohner verzeichnet, ist der Integrationsrat dazu angehalten, zwei Delegierte sowie die entsprechende Anzahl an Ersatzdelegierten zu bestimmen.
Die Mitgliederversammlung der LAGA NRW tritt einmal jährlich zusammen. Die Aufgaben der Delegierten umfassen die Wahl des Vorstands und der Kontrollkommission sowie die Entscheidung über Anträge, Mitgliedsbeiträge und Satzungsänderungen. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Integrationsrat die entsprechenden Personen für die Funktion als Delegierte und Ersatzdelegierte offiziell bestimmt.
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