Sitzung des Sozialausschusses
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Gladbeck-Card; hier: Einführung von Ermäßigungsregelungen für Empfänger von Arbeitslosengeld IIZur Vorlage · 05/0003 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Sozialamtes befasst sich mit der Neuregelung der Gladbeck-Card im Kontext der Arbeitsmarktreform und der Änderungen im Rundfunkbeitragsrecht. Aufgrund des Inkrafttretens der Sozialgesetzbücher II und XII sowie des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist eine Anpassung des berechtigten Personenkreises erforderlich.
Der Entwurf sieht vor, die Gladbeck-Card auf Antrag auch für Empfänger von Arbeitslosengeld II sowie für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auszustellen. Der Kreis der Berechtigten umfasst zudem Empfänger von Sozialhilfe, Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Ausbildungsförderung nach dem BAföG sowie Personen mit bestimmten Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit. Inhaber der Karte sollen eine generelle Ermäßigung von mindestens 50 % erhalten, wobei die Details durch die Fachausschüsse in Satzungen oder Entgeltordnungen festgelegt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, Daten über die durch die Gladbeck-Card gewährten Ermäßigungen zu erheben und jährlich darüber zu berichten. Dies dient dazu, die finanziellen Auswirkungen auf die beteiligten Dienststellen für die künftigen Etatberatungen bewertbar zu machen. Die Vorlage verweist zudem auf eine bereits erfolgte Beratung im Haupt- und Finanzausschuss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6Verteilung von Lebensmitteln an bedürftige Menschen in GladbeckZur Vorlage · 05/0019 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0019 des Sozialamtes befasst sich mit der Verteilung von Lebensmitteln an bedürftige Menschen in Gladbeck. Seit Oktober 2004 organisiert das Eduard-Michelis-Haus eine Lebensmittelverteilung, bei der Supermärkte aus Gladbeck Produkte kostenlos zur Verfügung stellen, deren Verfallsdatum kurz vor dem Ablauf steht und die nicht mehr verkauft werden können.
Die Verteilung findet wöchentlich donnerstags im Zeitraum von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter Einsatz von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern statt. Die Initiative orientiert sich an dem Modell der über 400 Tafeln in Deutschland.
Im Rahmen der Sitzung des Sozialausschusses am 18. Januar 2005 ist ein mündlicher Bericht der stellvertretenden Leitung des Eduard-Michelis-Hauses vorgesehen. Dieser Bericht soll Informationen zu den Hintergründen, der Entstehung, dem organisatorischen Ablauf sowie erste Erkenntnisse über den Kundenkreis, etwa hinsichtlich der stadtteilbezogenen Herkunft oder der bestehenden Problemlagen, enthalten.
Für die Durchführung der Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt vorgesehen. Der Entwurf sieht vor, dass der Sozialausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7Soziale Stadt - Stadtteil Brauck -Zur Vorlage · 05/0020 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0020 des Sozialamtes befasst sich mit dem Förderantrag für das Programm „Soziale Stadt“ im Stadtteil Brauck für das Jahr 2005. Nachdem bereits im Juni 2004 ein entsprechendes integriertes Handlungskonzept vorgestellt wurde, liegt nun der Zuwendungsbescheid vor. Die beantragte Zuwendung in Höhe von 641.000 Euro wurde in vollem Umfang bewilligt.
Der Bescheid enthält jedoch neue Nebenbestimmungen, die Auswirkungen auf die Umsetzung der geplanten Maßnahmen haben können. Demnach dürfen Investitionsmaßnahmen nur durchgeführt werden, sofern sie in der mit dem Kreis Recklinghausen abgestimmten Investitions-Prioritätenliste aufgeführt sind. Eine entsprechende Anpassung der Liste für das Jahr 2004 ist gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Kreis vorzunehmen. Zudem müssen Investitionen, die erst in späteren Haushaltsjahren beginnen, in den jeweiligen Prioritätenlisten der entsprechenden Jahre dargestellt werden.
Ein weiterer Punkt der Nebenbestimmungen betrifft das Verbot einer vorübergehenden Vorfinanzierung bewilligter Verpflichtungsermächtigungen. Sollte der Liquiditätsbedarf für städtebauliche Maßnahmen nach Baufortschritt nicht durch Umbewilligungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten der Bewilligungsbehörde gedeckt werden können, muss der Maßnahmenbeginn zurückgestellt werden, um Vorfinanzierungslasten zu vermeiden. Die Projektleitung wird dem Sozialausschuss in der Sitzung mündlich über den aktuellen Sachstand sowie die Auswirkungen dieser Bestimmungen informieren. Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 8Beschlusscontrolling 2. Halbjahr 2004Zur Vorlage · 05/0004 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0004 des Sozialamtes dient der Berichterstattung über das Beschlusscontrolling für das zweite Halbjahr 2004. Grundlage für diese regelmäßige Information ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 15. September 1997. Gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse wurde dort festgelegt, dass für den Rat sowie alle Fachausschüsse zweimal jährlich eine stichwortartige Kontrolle der Beschlüsse vorgelegt werden soll.
Der Entwurf sieht vor, dass der Sozialausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die der Vorlage beigefügte Beschlusskontrollliste dokumentiert den Stand der Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse für den genannten Zeitraum. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage des Berichts keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung hat die Unterlagen zur Beratung in der Sitzung des Sozialausschusses am 18. Januar 2005 vorbereitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 9Haushalt 2005Zur Vorlage · 05/0005 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Sozialamtes zum Haushalt 2005 erläutert die finanzielle Gliederung und die Budgetentwicklung der Abteilung. Der Entwurf des Haushaltsbuches strukturiert die Ausgaben des Sozialamtes in verschiedene Produktgruppen, die Bereiche wie Hilfen bei Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Einkommensdefiziten, Erwerbslosigkeit sowie Wohn- und Aufenthaltshilfen umfassen.
Ein wesentlicher Faktor für das Gesamtbudget im Jahr 2005 ist die Umsetzung der Arbeitsmarktreform (SGB II / SGB XII). Durch die neue Verteilung der Fälle auf unterschiedliche Verwaltungsprogramme ergeben sich differenzierte Kostenstrukturen für die Stadt. Während bestimmte Fallgruppen wie die Alt-BSHG oder USG-Fälle keine direkten Kosten für die Stadt verursachen, beteiligt sich die Stadt Gladbeck mit 20 % an den Nettoaufwendungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, was einem Zuschussbedarf von 15.737 Euro entspricht. Beim Unterhaltsvorschussgesetz wird ein jährlicher Nettoaufwand von 398.160 Euro kalkuliert, wobei eine Refinanzierungsquote von 19 % angenommen wird. Der größte Kostenblock im Budget sind die Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der veranschlagte Gesamtzuschussbedarf für 2005 beläuft sich auf 1.721.337 Euro, basierend auf den geschätzten Fallzahlen für Asylbewerber und zur Ausreise verpflichtete Personen.
Zudem wird die Beendigung der Finanzierungsbeteiligung an Transferleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz infolge der Arbeitsmarktreform thematisiert. Für das Jahr 2005 wurde ein Mittelbedarf von 562.000 Euro veranschlagt. Der Sozialausschuss wird gebeten, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 10FerienfahrtenZur Vorlage · 05/0006 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Sozialamtes zur Sitzung des Sozialausschusses am 18. Januar 2005 befasst sich mit der Neuregelung der Zuschüsse für Ferienfahrten von Kindern aus einkommensschwachen Familien. Aufgrund der Einführung der Hartz-IV-Gesetzgebung entfällt die bisherige Anspruchsgrundlage nach dem Bundessozialhilfegesetz.
Als neuer Kriterium für die Antragsberechtigung wird vorgeschlagen, den Besitz der Gladbeck-Card als Voraussetzung festzulegen. Damit sollen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII sowie weitere Familien mit geringem Einkommen weiterhin die Förderung erhalten. Die Verwaltung sieht in dieser Regelung eine Verbesserung der Praktikabilität.
Die Förderung umfasst mehrtägige Ferien- und Erholungsaufenthalte, die von der Stadt Gladbeck oder anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und der Wohlfahrtsverbände durchgeführt werden. Die Höhe des Zuschusses soll weiterhin die Hälfte der nicht gedeckten Kostenbeiträge der Eltern abdecken, wobei im Einzelfall nach Aktenlage Abweichungen möglich sind. Die Maßnahmenträger sind verpflichtet, der Sozialverwaltung Verwendungsnachweise vorzulegen.
Der jährliche Haushaltsansatz für diese freiwillige Leistung soll unverändert bei 7.700 Euro verbleiben. Die Ausgaben der Vorjahre lagen zwischen etwa 5.300 Euro und 6.200 Euro, womit das Budget bisher nicht ausgeschöpft wurde. Eine Anpassung der Mittel wird erst nach einer erneuten Beobachtung der Entwicklung nach den Osterferien in Betracht gezogen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 11Umsetzung von Hartz IV (Statusbericht)Zur Vorlage · 05/0007 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Sozialamtes zum Statusbericht zur Umsetzung von Hartz IV informiert den Sozialausschuss über die aktuellen Entwicklungen bei der Gründung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Recklinghausen. Der Kreis Recklinghausen hat am 30. November 2004 mit der Agentur für Arbeit Recklinghausen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen, wodurch die ARGE mit Wirkung zum 1. Januar 2005 formal errichtet wurde.
Die Trägerversammlung hat die Geschäftsführung der ARGE Recklinghausen sowie die Leitung der Bezirksstelle Gladbeck bestellt. Ein wesentliches Ziel der aktuellen Phase ist die Überführung des erforderlichen Personals in die Bezirksstelle Gladbeck, wobei das Personalmengengerüst mit den kreisanhörigen Städten einvernehmlich vereinbart wurde. Hierzu soll dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 2. Februar 2005 ein Personalgestellungsvertrag bezüglich der Aufbau- und Ablauforganisation der Bezirksstelle vorgelegt werden. Eine weitere Teilpersonalversammlung mit den Beschäftigten des Sozialamtes ist für den 25. Januar 2005 angesetzt.
Parallel dazu werden die räumlichen Voraussetzungen für die Bezirksstelle geschaffen. Erste Gespräche über ein gemeinsames Raumkonzept haben bereits mit der Arbeitsagentur, den Immobilieneigentümern der Wilhelmstraße 8 und 10 sowie einem Architekten stattgefunden. Der Bericht der Verwaltung dient der Kenntnisnahme; finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 12Darlehensweise Übernahme des Eigenanteils zu den Krankenkosten für barbetragsberechtigte Heimbewohner/innenZur Vorlage · 05/0021 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 05/0021 legt das Sozialamt eine Regelung zur darlehensweisen Übernahme des Eigenanteils zu den Krankenkosten für barbetragsberechtigte Heimbewohner vor. Hintergrund ist das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zwölfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII), welches durch ein Änderungsgesetz eine neue Grundlage für die Übernahme des zumutbaren Eigenanteils nach dem SGB V durch den örtlichen Sozialhilfeträger geschaffen hat.
Nach dieser Regelung übernimmt das Kreissozialamt den Eigenanteil in Höhe von 82,80 Euro bzw. bei chronisch Kranken in Höhe von 41,40 Euro direkt an die zuständige Krankenkasse. Die Gewährung erfolgt als ergänzendes Darlehen nach § 37 SGB XII. Die Rückführung des Darlehens erfolgt durch monatliche Einbehalte von 6,90 Euro bzw. 3,45 Euro von den Sozialhilfeleistungen über das Kalenderjahr hinweg.
Die betroffenen Heimbewohner werden über diesen Vorgang schriftlich informiert, wobei die Pflegeheime eine Durchschrift erhalten. Die Krankenkassen versenden jährliche Bescheinigungen über die Befreiung von der Zuzahlung über das Kreissozialamt an die Pflegeeinrichtungen, welche diese an die Leistungsberechtigten weiterleiten. Die Berechtigten können der Darlehensgewährung widersprechen, sofern sie den Eigenanteil selbst tragen möchten. Für die administrative Abwicklung ist ein Erklärungsvordruck vorgesehen, der von den Pflegeeinrichtungen ausgefüllt und von den Heimbewohnern oder deren Betreuern unterschrieben an das Kreissozialamt zurückgesendet werden muss. Der Sozialausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 13Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 15Mitteilungen des Dezernenten