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Beschlussvorlage

Ferienfahrten

05/0006

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage des Sozialamtes zur Sitzung des Sozialausschusses am 18. Januar 2005 befasst sich mit der Neuregelung der Zuschüsse für Ferienfahrten von Kindern aus einkommensschwachen Familien. Aufgrund der Einführung der Hartz-IV-Gesetzgebung entfällt die bisherige Anspruchsgrundlage nach dem Bundessozialhilfegesetz.

Als neuer Kriterium für die Antragsberechtigung wird vorgeschlagen, den Besitz der Gladbeck-Card als Voraussetzung festzulegen. Damit sollen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII sowie weitere Familien mit geringem Einkommen weiterhin die Förderung erhalten. Die Verwaltung sieht in dieser Regelung eine Verbesserung der Praktikabilität.

Die Förderung umfasst mehrtägige Ferien- und Erholungsaufenthalte, die von der Stadt Gladbeck oder anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und der Wohlfahrtsverbände durchgeführt werden. Die Höhe des Zuschusses soll weiterhin die Hälfte der nicht gedeckten Kostenbeiträge der Eltern abdecken, wobei im Einzelfall nach Aktenlage Abweichungen möglich sind. Die Maßnahmenträger sind verpflichtet, der Sozialverwaltung Verwendungsnachweise vorzulegen.

Der jährliche Haushaltsansatz für diese freiwillige Leistung soll unverändert bei 7.700 Euro verbleiben. Die Ausgaben der Vorjahre lagen zwischen etwa 5.300 Euro und 6.200 Euro, womit das Budget bisher nicht ausgeschöpft wurde. Eine Anpassung der Mittel wird erst nach einer erneuten Beobachtung der Entwicklung nach den Osterferien in Betracht gezogen.

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