Beschlusscontrolling 2. Halbjahr 2004
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0004 des Sozialamtes dient der Berichterstattung über das Beschlusscontrolling für das zweite Halbjahr 2004. Grundlage für diese regelmäßige Information ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 15. September 1997. Gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse wurde dort festgelegt, dass für den Rat sowie alle Fachausschüsse zweimal jährlich eine stichwortartige Kontrolle der Beschlüsse vorgelegt werden soll.
Der Entwurf sieht vor, dass der Sozialausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die der Vorlage beigefügte Beschlusskontrollliste dokumentiert den Stand der Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse für den genannten Zeitraum. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage des Berichts keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung hat die Unterlagen zur Beratung in der Sitzung des Sozialausschusses am 18. Januar 2005 vorbereitet.
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