Haushalt 2005
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Sozialamtes zum Haushalt 2005 erläutert die finanzielle Gliederung und die Budgetentwicklung der Abteilung. Der Entwurf des Haushaltsbuches strukturiert die Ausgaben des Sozialamtes in verschiedene Produktgruppen, die Bereiche wie Hilfen bei Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Einkommensdefiziten, Erwerbslosigkeit sowie Wohn- und Aufenthaltshilfen umfassen.
Ein wesentlicher Faktor für das Gesamtbudget im Jahr 2005 ist die Umsetzung der Arbeitsmarktreform (SGB II / SGB XII). Durch die neue Verteilung der Fälle auf unterschiedliche Verwaltungsprogramme ergeben sich differenzierte Kostenstrukturen für die Stadt. Während bestimmte Fallgruppen wie die Alt-BSHG oder USG-Fälle keine direkten Kosten für die Stadt verursachen, beteiligt sich die Stadt Gladbeck mit 20 % an den Nettoaufwendungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, was einem Zuschussbedarf von 15.737 Euro entspricht. Beim Unterhaltsvorschussgesetz wird ein jährlicher Nettoaufwand von 398.160 Euro kalkuliert, wobei eine Refinanzierungsquote von 19 % angenommen wird. Der größte Kostenblock im Budget sind die Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der veranschlagte Gesamtzuschussbedarf für 2005 beläuft sich auf 1.721.337 Euro, basierend auf den geschätzten Fallzahlen für Asylbewerber und zur Ausreise verpflichtete Personen.
Zudem wird die Beendigung der Finanzierungsbeteiligung an Transferleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz infolge der Arbeitsmarktreform thematisiert. Für das Jahr 2005 wurde ein Mittelbedarf von 562.000 Euro veranschlagt. Der Sozialausschuss wird gebeten, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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