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Beschlussvorlage

Gladbeck-Card; hier: Einführung von Ermäßigungsregelungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II

05/0003

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage des Sozialamtes befasst sich mit der Neuregelung der Gladbeck-Card im Kontext der Arbeitsmarktreform und der Änderungen im Rundfunkbeitragsrecht. Aufgrund des Inkrafttretens der Sozialgesetzbücher II und XII sowie des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist eine Anpassung des berechtigten Personenkreises erforderlich.

Der Entwurf sieht vor, die Gladbeck-Card auf Antrag auch für Empfänger von Arbeitslosengeld II sowie für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auszustellen. Der Kreis der Berechtigten umfasst zudem Empfänger von Sozialhilfe, Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Ausbildungsförderung nach dem BAföG sowie Personen mit bestimmten Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit. Inhaber der Karte sollen eine generelle Ermäßigung von mindestens 50 % erhalten, wobei die Details durch die Fachausschüsse in Satzungen oder Entgeltordnungen festgelegt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, Daten über die durch die Gladbeck-Card gewährten Ermäßigungen zu erheben und jährlich darüber zu berichten. Dies dient dazu, die finanziellen Auswirkungen auf die beteiligten Dienststellen für die künftigen Etatberatungen bewertbar zu machen. Die Vorlage verweist zudem auf eine bereits erfolgte Beratung im Haupt- und Finanzausschuss.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 167 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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