Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 4Änderung der AbfallwirtschaftssatzungZur Vorlage · 05/0519 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0519 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck sieht eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Gladbeck vor. Grundlage für diese Anpassung ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) vom 16. März 2005. Dieses Gesetz legt neue Anforderungen an die Produktverantwortung fest und verpflichtet Besitzer dazu, Elektro- und Elektronikgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen.
Die Verwaltung führt aus, dass sich durch die gesetzlichen Neuerungen keine Änderungen in der praktischen Abwicklung für die Bürgerinnen und Bürger ergeben, da eine getrennte Sammlung bereits bisher vorgeschrieben war und keine Sondergebühren erhoben werden. Dennoch ist eine Anpassung der Satzung notwendig, um die Begriffsbestimmungen des ElektroG in die Artikel 1, 2, 3, 4 und 6 der Abfallwirtschaftssatzung zu übernehmen und bestehende Regelungen zu verdeutlichen.
Zudem sieht die Änderung in Artikel 7 eine Präzisierung der Einsatzmöglichkeiten des Sammelfahrzeugs vor. Die Formulierung wird so angepasst, dass die Anfahrt von Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben durch das Fahrzeug explizit umfasst ist. Für die Umsetzung der Satzungsänderung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt zu verzeichnen. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft vom 17. Dezember 2002 beschließt.
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- 5Abfallentsorgungsgebühren 2006Zur Vorlage · 05/0520 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0520 des Zentralen Betriebshofs legt die Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung in Gladbeck für das Jahr 2006 vor. Der ermittelte Gebührenbedarf für die kostenrechnende Einrichtung beläuft sich auf 6.631.209 Euro. Hierbei wird die Gebührenausgleichsrücklage aus dem Jahr 2004 in Höhe von 247.832,62 Euro zur Stabilisierung der Gebühren berücksichtigt.
Die Berechnung basiert auf verschiedenen Entwicklungen im Abfallwesen. Die Zahl der gebührenfreien Bioabfallbehälter ist im Jahr 2005 auf 7.958 gestiegen, was zu einem Mehraufwand bei Personal, Maschinen und Entsorgung führt. Gleichzeitig hat die Nutzung dieser Behälter zur Reduzierung des Restabfallvolumens dazu geführt, dass der Divisor in der Gebührenberechnung sinkt, was die Gebührensätze beeinflusst. Die Anzahl der Eigenkompostierer ist leicht rückläufig. Für das Jahr 2<0xE2><0x80><0xAF>006 wird ein Gesamtabfallaufkommen von 27.400 Tonnen prognostiziert.
Ein wesentlicher Faktor sind die erwarteten Erhöhungen der Kreisgebühren für Restabfall und Bioabfall, die die städtischen Gebühren um etwa 160.048 Euro beeinflussen. Trotz dieser Anpassung steigt der Gebührenbedarf in Gladbeck gegenüber dem Vorjahr lediglich um 30.564 Euro, was einer Steigerung von 0,46 Prozent entspricht. Durch die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 8 auf 7 Prozent können die Gebühren insgesamt stabil gehalten werden. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung 2006 zur Kenntnis nehmen, billigen und die entsprechende Tarifsatzung beschließen.
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0521 sieht eine Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Gladbeck vor. Ziel der Vorlage ist die Aktualisierung des zugehörigen Straßenverzeichnisses, welches die Grundlage für die Reinigungsleistungen des Zentralen Betriebshofes Gladbeck bildet.
Im Rahmen der Anpassungen sollen bestimmte Abschnitte des Straßenverzeichnisses korrigiert werden. So ist ein Teil der Bottroper Straße, der Bereich von der Bahnunterführung bis zur Hausnummer 178, aus der Ziffer 1 zu streichen und stattdessen unter Ziffer 3 zu führen, da dieser Abschnitt derzeit nicht gereinigt wird. Ebenso soll ein Abschnitt der Voßbrinkstraße zwischen der Bottroper und der Beckerathstraße aus dem Verzeichnis entfernt werden, da dort keine Reinigung stattfindet. Die Anwohner der betroffenen Bereiche wurden laut Vorlage bereits informiert.
Zusätzlich sind Korrekturen an weiteren Straßenabschnitten vorgesehen. In der Goethestraße soll eine fehlerhafte Bereichsangabe korrigiert werden, indem die Begrenzung von der Friedrichstraße statt der Lambertistraße bis zur Steinstraße neu festgelegt wird. Zudem soll die Hyssenstraße, welche als Ortsdurchfahrt der Kreisstraße 3 fungiert, wieder in das Verzeichnis aufgenommen werden, da sie in der aktuellen Fassung fehlte.
Die Verwaltung gibt an, dass durch diese Änderungen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Der Rat der Stadt Gladbeck wird gebeten, den Entwurf zur Änderung der Straßenreinigungssatzung vom 17. Dezember 2001 zu beschließen.
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- 7Straßenreinigungsgebühren 2006Zur Vorlage · 05/0522 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0522 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck befasst sich mit der Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2006. Die Gebührenbedarfsberechnung weist für das kommende Jahr einen Bedarf von 954.935 Euro aus. Daraus ergibt sich ein Gebührensatz von 2,72 Euro pro Jahr und laufendem Frontmeter.
Im Vergleich zum Vorjahr 2005 ist der Bedarf ohne Gebührenausgleich um etwa 18.000 Euro gesunken. Dennoch erhöht sich der Gebührensatz um 0,24 Euro pro Jahr und laufendem Meter. Diese Entwicklung wird auf Schwankungen durch die Verwendung von Überschüssen und Fehlbeträgen aus vergangenen Jahren zurückgeführt. Während ein Überschuss aus dem Jahr 2004 in Höhe von rund 25.000 Euro berücksichtigt wird, belief sich die Rückzahlung an die Gebührenzahler im Vorjahr auf über 129.000 Euro. Der Gebührenausgleichsposten aus 2004 wird vollständig aufgelöst.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Stabilisierung der Gebühren der kalkulatorische Zinssatz von 8 Prozent auf 7 Prozent gesenkt wurde. Trotz gestiegener Lohn- und Energiekosten liegen die Gebühren weiterhin unter dem Niveau von 1996. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Gebührensatzberechnung für die Einrichtung Straßenreinigung zur Kenntnis nimmt und billigt. Zudem wird die Änderung der Satzung über die Erhebung und Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren und -tarifen beschlossen.
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- 8Friedhofsgebühren 2006Zur Vorlage · 05/0523 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Zentralen Betriebshofes Gladbeck sieht eine Neufestsetzung der Tarife für die Benutzung der städtischen Friedhöfe für das Jahr 2006 vor. Grundlage der Kalkulation ist die Notwendigkeit eines Gebührenausgleichs gemäß dem Kommunalabgaben-Gesetz. Dabei soll eine Unterdeckung aus dem Wirtschaftsjahr 2004 in Höhe von 25.095 Euro im Jahr 2006 ausgeglichen werden, um zukünftige Mehrbelastungen zu vermeiden.
Nach den vorliegenden Finanzdaten belaufen sich die zu deckenden Kosten für 2006 auf 1.828.718 Euro. Der Gebührenbedarf nach Berücksichtigung des Gebührenausgleichs wird auf 1.613.567 Euro beziffert, was einer Steigerung von 5,17 Prozent gegenüber dem bereinigten Bedarf des Vorjahres entspricht. Ein Teil dieser Entwicklung resultiert aus der Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 8 Prozent auf 7 Prozent.
Die Prognosen für das Jahr 2006 basieren auf den Fallzahlen der Jahre 2002 bis 2005. Es wird mit etwa 790 Bestattungen gerechnet, wobei ein leicht erhöhter Anteil an Aschebeisetzungen angenommen wird. Die Struktur der Tarifsatzung soll unverändert bleiben, da für die durch das Bestattungsgesetz NRW neu eingeführten Beisetzungsformen bislang keine Nachfrage besteht. Die Vorlage empfiehlt dem Rat der Stadt Gladbeck, die Gebührenbedarfsberechnung 2006 zur Kenntnis zu nehmen, zu billigen und die beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung zu beschließen.
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- 9Neufassung der BetriebssatzungZur Vorlage · 05/0524 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0524 sieht eine Neufassung der Betriebssatzung für den Zentralen Betriebshof Gladbeck vor. Hintergrund der Anpassung ist die neue Eigenbetriebsverordnung, die aus dem Artikelgesetz über das neue kommunale Finanzmanagement hervorgegangen ist. Ziel der Neuregelung ist eine Modernisierung der Betriebsform sowie eine stärkere Ausrichtung auf unternehmerische Bedürfnisse und handelsrechtliche Anforderungen.
Im Zuge der Neufassung ändern sich Bezeichnungen und Kompetenzen. So werden der bisherige Werksausschuss und die Werkleitung künftig als Betriebsausschuss und Betriebsleitung bezeichnet. Die Zuständigkeiten zwischen der Leitung der Gemeindeverwaltung und der Betriebsleitung werden klarer abgegrenzt, wobei die Weisungsbefugnis des Bürgermeisters bezüglich der einheitlichen Verwaltungsführung nicht für die laufende Betriebsführung gilt. Zudem wird die Entlastung der Betriebsleitung künftig durch den Betriebsausschuss und nicht mehr durch den Rat erfolgen, während der Rat über die Entlastung des Betriebsausschusses entscheidet.
Weitere inhaltliche Änderungen betreffen die Einführung von Risikomanagement-Regelungen sowie die Verpflichtung zu einer mittelfristigen Ergebnisplanung. Die Berichtspflichten werden angepasst, wobei die Vorlage von Zwischenberichten in der Betriebssatzung von der Eigenbetriebsverordnung abweichend geregelt wird. Auch die Anforderungen an den Jahresabschluss, die Stellenübersicht im Wirtschaftsplan sowie die Regelungen zur Personalvertretung und Frauenförderung werden konkretisiert. Die Verwaltung gibt an, dass durch die Neufassung keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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- 10Holzeinschlagsarbeiten Winter 2005 / Frühjahr 2006Zur Vorlage · 05/0525 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0525 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck befasst sich mit den geplanten Holzeinschlagsarbeiten für das Winterhalbjahr 2005/2006. Die Stadt Gladbeck verfügt über eine Waldfläche von etwa 224 Hektar, deren Bewirtschaftung auf Grundlage des im Jahr 2004 erstellten Forstbetriebsgutachtens erfolgt.
Der Zentrale Betriebshof wird in fachlicher Hinsicht durch das Forstamt Recklinghausen beraten und ist zudem Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft Bottrop. Die detaillierte Darstellung der für das Winterhalbjahr vorgesehenen Holzeinschlagsarbeiten ist in den Anlagen der Vorlage enthalten.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine Ausgaben oder Einnahmen aufgeführt. Die Vorlage ist als Bericht zur Kenntnisnahme für den Werksausschuss bzw. den ZBG konzipiert.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 11Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 12Mitteilungen des Beigeordneten und der Betriebsleitung
- 13Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 14Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 15Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 16Ergebnisbericht Januar bis September 2005nicht öffentlich
- 17Wirtschaftsplan 2006nicht öffentlich
- 18Bestellung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2005nicht öffentlich
- 19Mitteilungen des Ausschussvorsitzendennicht öffentlich
- 20Mitteilungen des Beigeordneten und der Betriebsleitungnicht öffentlich