Bebauungsplan Nr. 136, 1. Änderung, Gebiet: Horster-, Boy-, Roßheidestraße ("Brauck A") I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 25/0033 wird die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 136 für das Gebiet „Brauck A“, welches die Horster-, Boy- und Roßheidestraße umfasst, vorgelegt. Gegenstand der Änderung ist die rechtliche Anpassung einer bereits vorhandenen, 1,60 Meter hohen Einfriedung an der Otto-Wölz-Straße. Diese überschreitet die aktuelle Vorgabe für nicht geschlossene Einfriedungen, die auf maximal 1,20 Meter festgelegt ist.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, die Anregungen des LWL-Archäologie für Westfalen bezüglich des Denkmalschutzgesetzes sowie die Hinweise des Kreises Recklinghausen zur Installation von Wärmepumpen nicht zu berücksichtigen. Die öffentliche Auslegung des Plans fand im Zeitraum vom 8. April bis zum 15. Mai 2024 statt. Ein Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB soll nach der abschließenden Beratung der Anregungen erfolgen.
Es werden keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen durch die Änderung festgestellt. Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft. Eine Entscheidung durch den Rat ist für den 10. April 2025 vorgesehen. Die Vorlage dient als Grundlage für die Beschlussfassung in den zuständigen Gremien, darunter der Rat sowie der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250306135914-0
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