Bebauungsplan Nr. 136, 1. Änderung, Gebiet: Horster-, Boy-, Roßheidestraße ("Brauck A") I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 136 im Gebiet „Brauck A“ (Horster-, Boy- und Roßheidestraße) entscheiden. Anlass für das Verfahren ist eine an der Otto-Wels-Straße errichtete Einfriedung, die mit einer Höhe von 1,60 Metern von den Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans abweicht. Dieser sieht für diesen Bereich maximal 1,20 Meter hohe, nicht geschlossene Einfriedungen vor. Da eine Befreiung zur Wahrung des Gartenstadtcharakters der Siedlung aus städtebaulichen Gründen nicht in Betracht kommt, wird eine Anpassung der Satzung angestrebt.
Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung wurden zwei Anregungen eingereicht. Die LWL-Archäologie für Westfalen regte eine frühzeitige Beteiligung bei Bauvorhaben sowie die Aktualisierung der Hinweise zum Denkmalschutzgesetz an. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, diesen Anregungen nicht zu folgen, da die vorhandenen Planhinweise als ausreichend betrachtet werden und das ursprüngliche Denkmalschutzgesetz für den Bebauungsplan weiterhin maßgeblich ist. Der Kreis Recklinghausen brachte Anregungen zur Installation von Wärmepumpen ein. Diese wurden als nicht Gegenstand des vorliegenden Änderungsverfahrens eingestuft, weshalb auch hier eine Ablehnung der Anregungen vorgeschlagen wird. Nach der Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen soll der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250306135914-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20250306135924-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20250306135928-0
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