Bebauungsplan Nr. 17 a, 9. Änderung, Gebiet: Hering-/ Breukerstraße hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0179 behandelt die 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 a für das Gebiet Hering-/Breukerstraße. Ziel der Änderung ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Löwenzahn“ um 25 Plätze für Kinder ab drei Jahren. Aufgrund der Präsenz städtischer Abwasserkanäle sowie einer Wasserleitung der RWW GmbH und eines dazugehörigen Schutzstreifens von sechs Metern Breite wurde der Erweiterungsbaukörper in Richtung Mathiasstraße umgeplant.
Die Beteiligung der Behörden fand im Zeitraum vom 3. November bis zum 5. Dezember 2016 statt, während die öffentliche Auslegung zwischen dem 31. März und dem 2. Mai 2017 erfolgte. Anregungen der Bezirksregierung Arnsberg sowie des Kreises Recklinghausen in den Bereichen Bodenschutz und Artenschutz werden durch entsprechende Hinweise in der Begründung berücksichtigt.
Der Rat soll über die vorliegenden Anregungen entscheiden und den Bebauungsplan als Satzung beschließen. Mit dem Inkrafttreten der neuen Planung wird der bisherige Bebauungsplan Nr. 17 a, der seit August 1967 rechtsverbindlich ist, im Geltungsbereich der 9. Änderung aufgehoben. Die neue Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft. Für die Umsetzung entstehen jährliche Aufwendungen in Höhe von 100 Euro sowie eine einmalige Auszahlung von 1.000 Euro. Der Plan umfasst zeichnerische sowie textliche Festsetzungen, wobei der räumliche Geltungsbereich durch eine schwarze, unterbrochene Linie markiert ist.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 172205100179
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170614161202
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