Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Gebiet der Stadt Gladbeck vom 16.02.2016
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0166 des Amts für öffentliche Ordnung sieht eine Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Gladbeck vor. Hintergrund der Anpassung ist die aktuelle Rechtslage nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW sowie ein Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk. Dieser Erlass erfordert, dass die öffentliche Wirkung einer Veranstaltung wie ein Markt gegenüber der rein geschäftlichen Tätigkeit der Ladenöffnung überwiegen muss. In der Folge ist eine Verlegung des verkaufsoffenen Sonntags vom vierten Adventssonntag auf den zweiten Adventssonntag vorgesehen, um den Bezug zum Nikolausmarkt zu wahren.
Für das Jahr 2017 werden zwei Termine betrachtet. Das Appeltatenfest im September wird als Anlass für eine Sonntagsöffnung angeführt, da die erwarteten Besucherzahlen von über 50.000 Personen die übliche Passantenfrequenz deutlich übersteigen. Für den Nikolausmarkt im Dezember wird ebenfalls eine Öffnung der Verkaufsstellen im räumlichen Bezug zum Markt befürwortet, da die prognostizierten Besucherzahlen die werktägliche Frequenz in der Innenstadt übertreffen.
Im Vorfeld der Entscheidung wurden Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer sowie die evangelischen und katholischen Kirchen angehört. Der Handelsverband NRW sowie die Kammern äußerten keine Bedenken gegen die Freigabe. Mit der Gewerkschaft Ver.di wurden Gespräche geführt, wobei die Verlegung für das Jahr 2017 zur Kenntnis genommen wurde. Für die Folgejahre sind weitere gemeinsame Abstimmungen geplant. Die Änderung der Verordnung soll durch den Rat beschlossen werden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 219 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 170805100165
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170510070205
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20170510070235
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20170510070302
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20170510070322
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Gesamtabschluss 2015 03.05.2017
- Übertragung von Auszahlungs-Ermächtigungen von 2016 nach 2017 26.04.2017
- Bebauungsplan Nr. 17 a, 9. Änderung, Gebiet: Hering-/ Breukerstraße hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 22.05.2017
- Bebauungsplan Nr. 168, Gebiet: Heisenberg-Gymnasium hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 01.06.2017
- Controllingbericht Haushaltssanierungsplan zum 31.03.2017 12.06.2017
- Beitritt der Stadt Gladbeck zu der Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ 12.06.2017