Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW; Genehmigung einer Dienstreise hier: Städtepartnerschaft mit Marcq-en-Baroeul
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0337 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der nachträglichen Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie der Autorisierung einer Dienstreise nach Frankreich. Gegenstand der Vorlage ist der Besuch der Städtepartnerschaft Marcq-en-Baroeul anlässlich des Herbstfestes St. Vincent am 20. September 2009.
Aufgrund der zeitlichen Distanz zur nächsten planmäßigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde bereits am 24. August 2009 eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen. Diese Entscheidung umfasst die Genehmigung der Reise für den Bürgermeister sowie eine Delegation aus dem Rat. Die Delegation soll neben dem Bürgermeister aus zwei weiteren Ratsmitgliedern und einem noch zu benennenden Vertreter der kleineren Fraktionen bestehen. Die Anreise ist für die Gruppe mit einem Kleinbus vorgesehen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die bereits getroffene Dringlichkeitsentscheidung im Ausschuss offiziell zu bestätigen. Aus den finanziellen Angaben der Vorlage geht hervor, dass die Dienstreise keine Auswirkungen auf den Haushalt hat und keine zusätzlichen Kosten oder Aufwendungen ausgewiesen werden.
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