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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr.149 Gebiet: Bottroper Straße / Rockwoolstraße hier: Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 und §1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

09/0327

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Gladbeck beantragt im Stadtplanungs- und Bauausschuss den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 149 im Gebiet Bottroper Straße / Rockwoolstraße. Ziel der Neuplanung ist die Sicherung und Entwicklung eines Gewerbegebietes auf dem ehemaligen Siemens-Gelände. Dabei soll die Ansiedlung von Einzelhandel, sowohl großflächig als auch nicht großflächig, ausgeschlossen werden. Stattdessen sollen die Flächen ausschließlich für gewerbliche Nutzungen ohne Einzelhandelsfunktion reserviert bleiben.

Hintergrund der Vorlage ist eine Anfang 2009 eingereichte Bauvoranfrage für ein Fachmarktzentrum mit einer Verkaufsfläche von 7.628 m². Da der Standort laut dem im Juni 2008 beschlossenen Einzelhandelskonzept außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches liegt, entsprach das Vorhaben nicht den städtebaulichen Vorgaben. Zudem sieht die aktuelle Rechtslage vor, dass großflächiger Einzelhandel primär in Kern- oder Sondergebieten innerhalb zentraler Versorgungsbereiche zulässig ist.

Mit der Aufstellung des neuen Bebauungsplans sollen zudem der seit 1964 bestehende Bebauungsplan Nr. 22 sowie dessen erste Änderung im Geltungsbereich des neuen Plans aufgehoben werden. Gleichzeitig wird der Aufstellungsbeschluss für das seit 1996 im Verfahren befindliche Bebauungsplanverfahren Nr. 115 für das Gebiet Bottroper-/ Siemens-/ Möllerstraße zurückgenommen. Die Bürgerbeteiligung soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches und der Hauptsatzung durchgeführt werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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