Bebauungsplan Nr. 156 Gebiet: Bottroper- / Wittringer- / Memeler Straße hier: Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck wird über den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 156 beraten. Das betroffene Gebiet umfasst die Fläche zwischen der Bottroper, Wittringer und Memeler Straße. Die Vorlage sieht vor, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch aufzustellen.
Hintergrund der Planung ist die Entwicklung einer Brachfläche, auf der sich zuvor eine Tankstelle sowie eine Gastwirtschaft befanden. Ein vorliegender Bauantrag für eine Straßenrandbebauung inklusive Tiefgarage wurde von der Verwaltung abgelehnt, da das Vorhaben nach § 34 BauGB nicht als städtebaulich integriert eingestuft wurde. Die Stadt strebt stattdessen eine Bebauung an, die sich an der vorhandenen Bausubstanz orientiert und die bauliche Nutzung begrenzt, um eine Einbindung in den Bestand zu gewährleisten.
Im Zuge dieses Verfahrens sollen die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 27 (Gebiet: Gildendreieck) aufgehoben werden, wofür ein separates Aufhebungsverfahren vorgesehen ist. Der Aufstellungsbeschluss muss neu gefasst werden, nachdem ein zuvor per Dringlichkeitsentscheidung gefasster Beschluss durch das Oberverwaltungsgericht Münster aufgrund eines Formfehlers für rechtsfehlerhaft erklärt wurde. Der Entwurf sieht zudem den Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung im Rahmen des beschleunigten Verfahrens vor.
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