Bebauungsplan Nr. 149 Gebiet: Bottroper Straße / Rockwoolstraße hier: Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 13/0091 wird die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 149 für das Gebiet Bottroper Straße / Rockwoolstraße gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beantragt. Ziel der Neuaufstellung ist die Ausweisung eines reinen Gewerbegebiets sowie die Unterbindung von Einzelhandelsansiedlungen, insbesondere großflächiger Vorhaben. Im Zuge der Neugestaltung wird der Geltungsbereich gegenüber dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss verkleinert, da das westliche Gebiet des Bebauungsplans Nr. 22 (Siemensstraße / Möllerstraße) nicht mehr einbezogen wird. Gleichzeitig soll der Bebauungsplan Nr. 22 im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 149 aufgehoben und ebenfalls öffentlich ausgelegt werden.
Die Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde hat ihre Bedenken gegen die Aufstellung zurückgenommen. Zwar besteht auf dem ehemaligen Siemens-Gelände weiterhin eine Grundwasserverunreinigung, jedoch können die erforderlichen Untergrunduntersuchungen im Bereich des Gebäudekomplexes GE 3 in das spätere Baugenehmigungsverfahren verlagert werden. Ein entsprechender Hinweis wurde in den Plan aufgenommen. Bei der Planung wurden Stellungnahmen des Landesbetriebs Straßenbau NRW, der RWW, der Infracor GmbH sowie des Kreises Recklinghausen berücksichtigt, wobei insbesondere Schutzstreifen für Fernleitungen, Verkehrsknotenpunkte und Entwässerungssysteme berücksichtigt wurden. Durch die Maßnahme entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Eine Veränderungssperre war bis zum 20.07.2013 wirksam.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20130214144546
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