Vorlage des Jahresabschlusses 2010 und Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0242 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit dem Jahresabschluss 2010 der Stadtsparkasse Gladbeck sowie der Verwendung des erwirtschafteten Jahresüberschusses. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde durch die Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes geprüft und vom Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck bereits am 13. Mai 2011 festgestellt. Die Bilanzsumme beläuft sich auf rund 674,26 Millionen Euro.
Der Jahresabschluss weist für das Geschäftsjahr 2010 einen Jahresüberschuss in Höhe von 653.872,83 Euro aus. Auf Vorschlag des Verwaltungsrates soll dieser gesamte Betrag gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen dem Träger zur Verwendung für die vorgesehenen Zwecke zugeführt werden. Von dieser Ausschüttung sind die gesetzlich vorgeschriebene Kapitalertragssteuer von 15 Prozent sowie der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die Steuerlast einzubehalten. Nach Abzug dieser Abzüge ergibt sich ein haushaltswirksamer Nettobetrag von 550.397,46 Euro. Dieser Betrag liegt über dem Haushaltsansatz für das Jahr 2011, welcher mit 320.000 Euro angesetzt war.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Lagebericht sowie den Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt und den Organen der Stadtsparkasse Gladbeck Entlastung erteilt. Die Zuweisung des Jahresüberschusses an den Träger erfolgt nach den Vorgaben des Sparkassengesetzes.
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