Vorlage des Jahresabschlusses 2011 und Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0239 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit dem Jahresabschluss 2011 der Stadtsparkasse Gladbeck sowie der Verwendung des Jahresüberschusses. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüft und vom Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck mit einer Bilanzsumme von rund 754,9 Millionen Euro festgestellt.
Der Jahresabschluss weist für das Geschäftsjahr 2011 einen Jahresüberschuss in Höhe von 707.489,07 Euro aus. Auf Vorschlag des Verwaltungsrates soll dieser gesamte Betrag gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen dem Träger zur Verwendung für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke zugeführt werden. Von dieser Ausschüttung sind die Kapitalertragssteuer in Höhe von 15 Prozent sowie der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die Steuerlast einzubehalten. Nach Abzug dieser Abzüge ergibt sich ein haushaltswirksamer Nettobetrag von 595.528,92 Euro.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Lagebericht sowie den Jahresabschluss der Stadtsparkasse Gladbeck zur Kenntnis nimmt und den Organen der Sparkasse Entlastung erteilt. Die Zuweisung des Jahresüberschusses an den Träger erfolgt gemäß der gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes.
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