Fortschreibung des Frauenförderplanes der Stadtverwaltung Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck legt dem Rat der Stadt eine Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Frauenförderplanes vor. Da der im November 2000 beschlossene Plan seine dreijährige Geltungsdauer erreicht hat, ist gemäß den Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes eine Neufassung sowie ein Bericht über die Personalentwicklung und die bisher umgesetzten Maßnahmen erforderlich.
Der beigefügte Bericht untersucht die Erreichung der Zielvorgaben aus dem Jahr 2000 sowie die Wirksamkeit der personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen. Er dient dazu, erzielte Fortschritte sowie bestehenden Handlungsbedarf zur Umsetzung des Verfassungsauftrages zur Gleichstellung von Frauen und Männern aufzuzeigen. Der Entwurf der Fortschreibung definiert die Ziele und Maßnahmen für den kommenden Dreijahreszeitraum.
Bei der Erstellung des Berichts wurden die Gleichstellungsbeauftragte sowie der Personalrat einbezogen. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Plans, beispielsweise im Bereich der Fortbildungen, zusätzliche Kosten verursachen wird. Die Höhe dieser Kosten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert, wird jedoch als haushaltswirtschaftlich vertretbar eingestuft. Der Rat der Stadt soll den Bericht über die Personalentwicklung zur Kenntnis nehmen und den fortgeschriebenen Frauenförderplan in der vorliegenden Fassung beschließen.
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