Fortschreibung des Frauenförderplanes der Stadtverwaltung Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck legt dem Rat der Stadt eine Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Frauenförderplanes vor. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Stadtverwaltung verpflichtet, alle drei Jahre einen Frauenförderplan aufzustellen. Da der aktuelle Plan im November 2006 ausläuft, ist eine Neufassung sowie die Vorlage eines Berichts über die Personalentwicklung und die bisher durchgeführten Maßnahmen erforderlich.
Der beigefügte Bericht über den Zeitraum von 2003 bis 2006 bewertet die Wirksamkeit der bisherigen personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen. Dabei wird festgehalten, dass die Frauenförderung als Bestandteil des Gender Mainstreamings in die Personal- und Organisationsentwicklung integriert wurde. Während die meisten Zielvorgaben erreicht werden konnten, besteht in den Bereichen der Amts- und Abteilungsleitungen weiterhin ein Bedarf an Förderung, da Frauen dort unterrepräsentiert sind. Im Bereich der Sachgebietsleitungen liegt der Frauenanteil bei 51,8 %. Eine dauerhafte Einstellung von Frauen im Feuerwehrdienst konnte bisher nicht realisiert werden.
Der Entwurf der Fortschreibung definiert die Ziele und Maßnahmen für die kommenden drei Jahre. Die Umsetzung der Maßnahmen, etwa im Bereich der Fortbildung, kann zusätzliche Kosten verursachen, die jedoch laut Verwaltung in einem haushaltswirtschaftlich vertretbaren Rahmen liegen. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den Bericht zur Kenntnis nimmt und den fortgeschriebenen Frauenförderplan beschließt. In die Erstellung des Berichts wurden die Gleichstellungsbeauftragte sowie der Personalrat einbezogen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 61610100397
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 1
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Änderung einer Ausschussbesetzung - DKP-Ratsfraktion - 17.10.2006
- Mögliche Schließung des Finanzamtes Gladbeck - Resolution des Rates des Stadt Gladbeck - 19.10.2006
- Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2007 gem. § 79 Abs. 2 Satz 1 GO NRW in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung i.V.m. § 9 NKFEG NRW 13.10.2006
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2006; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 1.11000.000.570000 - Pass- und Personalausweisvordrucke, Vordrucke Aufenthaltsgenehmigungen - 11.10.2006
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 81 und 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2006 11.10.2006
- Entwässerungsgebührensätze 2007 25.10.2006